Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen.
 
 

Weitere Abfälle

Bringsysteme in unserem Landkreis

Unser bürgerfreundliches Holsystem (Biotonne, Papiertonne, Restmülltonne, Gelber Sack sowie die Sperrmüll-Abholung) wird ergänzt durch ein vielfältiges Bringsystem, so dass Wertstoffe und Schadstoffe aus dem Restmüll herausgehalten werden können und statt dessen umweltfreundlich und ressourcenschonend verwertet werden:

  • 2 Recyclinghöfe und 14 Wertstoffhöfe (Annahme von mehr als 40 verschiedenen Wertstoffarten, wie z.B.:  Metallschrott, Elektrogeräten, Kartonagen, Altholz, Batterien, Folien, ...)
  • ca. 200 Wertstoffinseln (für Altglas und Dosen)
  • ca. 80 Sondermüll-Aktionstage

Leisten auch Sie durch sorgfältige Abfalltrennung einen Beitrag zur Schonung der Umwelt und der natürlichen Ressourcen!

In unserem Landkreis finden Sie ca. 200 so genannte Wertstoffinseln für Altglas und Dosen. Die AbfallApp zeigt Ihnen den nächsten Standort in Ihrer Nähe.

Bitte nehmen Sie Rücksicht auf die anwohnenden Personen und nutzen Sie die Container nur werktags zwischen 7.00 und 19.00 Uhr. Halten Sie den Container-Standplatz sauber (Tüten und Kartons bitte wieder mitnehmen). Sollte ein Container bereits voll sein, sind wir dankbar für Ihren kurzen Hinweis.

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Abfälle, die bei Bau- und Renovierungsarbeiten anfallen, müssen soweit wie möglich nach verwertbaren Stoffen sortenrein getrennt werden. Dies gilt vor allem für Folien, Umverpackungen, Styropor, Farben und Lacke, Erdaushub und Bauschutt, aber auch für asbesthaltige Baustellenabfälle wie Eternitplatten oder Nachtspeicheröfen.

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Speisefette und Speiseöle, die nicht mehr genutzt werden, gehören nicht ins Abwasser. Sie können die Rohrleitungen mit der Zeit zusetzen.

Sammelfässer gibt es an allen Wertstoffhöfen.

 

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Haushaltsübliche Holzabfälle wie z. B.: Möbel und Möbelteile aus Holz (auch lackiert und lasiert), furnierte und beschichtete Spanplatten u. Ä. können an den beiden Recyclinghöfen sowie einigen Wertstoffhöfen kostenlos abgegeben werden. 

Altholz-Kategorie AIV wird nur an den Recyclinghöfen in Gunzenhausen, Weißenburg sowie an den Wertstoffhöfen in Treuchtlingen, Pleinfeld, Polsingen, Solnhofen und Langenaltheim angenommen.

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Altöl darf nicht über den Hausmüll entsorgt werden.

Unsachgemäß entsorgtes Mineralöl stellt eine unmittelbare Bedrohung unserer Lebensgrundlage dar. Schon ein Liter Altöl, das in den Erdboden gelangt, kann eine Million Liter Grundwasser verunreinigen und damit als Trinkwasser unbrauchbar machen. Daher ist Rücknahme und Entsorgung von Altölen bereits seit 1987 durch die Altölverordnung geregelt. Danach sind z.B. alle Verkaufstellen gesetzlich verpflichtet, Altöl in der Menge des gekauften Mineralöls kostenlos zurückzunehmen.

Eine Entsorgung über die Sondermüllaktionstage ist nur eingeschränkt möglich (max. 10 Liter).

Vorsicht - Asbest kann verarbeitet sein in: älteren Nachtspeicheröfen Dacheindeckungen aus Eternit Außenfassadenplatten - Spritzputz Isolierungen - Dämmplatten älteren PVC-Belägen Dichtungen, Dichtschnüren etc. manchen alten Haushaltsgeräten (Fön, Toaster)

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Batterien erhalten wertvolle Rohstoffe. Sie gehören deshalb nicht in die Mülltonne, sondern in die grünen Sammelboxen!

Leistungsstarke Batteriesysteme finden immer mehr Verwendung in allen Lebensbereichen. In vielen Geräten stecken heute so genannte Hochenergiebatterien, die sowohl die Rücknahme als auch die Verwertung vor zunehmend höhere sicherheitstechnische Anforderungen stellen. Durch Kurzschluss kann es zu Erhitzung und letztendlich zu einem Brand führen.

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CDs und DVDs sind inzwischen zum Massen-Wegwerfartikel geworden als:

  • Beilagen in Computerzeitschriften,
  • Probe-CDs von Internetprovidern,
  • Werbe-CDs,
  • defekte Spiele- bzw. Musik-CDs und DVDs,
  • veraltete Software usw.

Diese Datenträger bestehen aus Polycarbonat, einem hochwertigen, rezyklierbaren Grundstoff.

Sie sollten daher keinesfalls über den Restmüll entsorgt werden. Auch der Gelbe Sack ist hierfür der falsche Weg. Dieses Sammelsystem ist nicht für Datenträger ausgelegt. Sie würden dort verloren gehen und müssten als Störstoff beseitigt werden.

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Alles, was einen Stecker, ein Kabel oder eine Batterie besitzt, zählt im Allgemeinen zu den Elektrogeräten. Elektrogeräte, die nicht mehr genutzt werden, dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden, sondern können kostenlos an unseren Recycling- und wertstoffhöfen abgegeben werden. Dies gilt auch für Ausgebrannte Energiesparlampen, Leuchtstoffröhren u.ä.

Im Rahmen der Sperrmüllabfuhr können auch Elektrogroßgeräte angemeldet werden.

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LED- und Gasentladungslampen (dazu gehören u.a. Leuchtstoffröhren und die Energiesparlampen) sind in jedem Haushalt zu finden. Oft stellt sich die Frage, wohin mit den Lampen, wenn sie nicht mehr funktionieren. Die Leuchtstoffröhren und die Energiesparlampen enthalten Quecksilber, wenn auch teilweise nur in sehr geringen Mengen. Deswegen dürfen sie auf keinen Fall in den Restmüll gegeben werden.

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„Korken für Kork“ – machen Sie mit!

Flaschenkorken sind viel zu schade zum Wegwerfen! Sie werden zu Dämmstoffgranulat verarbeitet und stellen einen wertvollen Naturstoff für den Hausbau und Innenausbau dar.

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Für unsere Gesundheit haben Medikamente einen unschätzbaren Wert. Sie können uns dabei helfen, gesund zu werden oder gesund zu bleiben. Gleichzeitig gelangen die Wirkstoffe durch die Einnahme von Medikamenten in die Umwelt. Auch die falsche Entsorgung alter Medikamente oder Medikamentenreste über die Spüle oder die Toilette trägt dazu bei, dass sich Medikamente in der Umwelt wiederfinden.

Medikamente entsorgen Sie über die graue Restmülltonne. Dabei sollen diese nicht aus den Blisterfolien oder Flaschen entfernt werden. Die Arzneien sollten jedoch, um Zugriffe zu vermeiden, unter den Hausmüll gemischt werden. Medikamente dürfen nicht in der Toilette entsorgt werden.

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An allen Recycling- und Wertstoffhöfen werden Altmetalle wie Eisenschrott, Aluminiumteile und Buntmetalle getrennt voneinander kostenlos angenommen.

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Entgiften Sie Ihren Haushalt!

Nutzen Sie die mobilen Sondermüll-Aktionstage, die flächendeckend im Landkreis mehrmals im Jahr angeboten werden.

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Einrichtungsgegenstände, die auf Grund ihrer Größe und ihres Gewichts selbst nach zumutbarer Zerkleinerung nicht in das Restmüllgefäß passen, können als Sperrmüll an den Recyclinghöfen und einigen Wertstoffhöfen abgegeben werden.

Einmal pro Haushalt und Jahr wird auch die Abholung des Sperrmülls angeboten.

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