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Verfahrensübersicht

Allgemein gilt:

  • Die Bauvorlagen sind in den meisten Fällen über das Landratsamt einzureichen. Eine Anleitung, welche Anträge in Papierform wo einzureichen sind, finden Sie auf Seite 2 und 3 in  dieser Übersicht. 
  • Es ist darauf zu achten, dass die Unterschriften (Bauherr, Entwurfsverfassende, Nachbarn) vollständig sind und dass die Gebäudeklasse des Bauvorhabens angegeben ist.
  • Ggf. sind Abweichungen von Bauvorschriften sowie Ausnahmen und Befreiungen vom Bebauungsplan gesondert zu beantragen und zu begründen.
  • Um dem gesetzlichen Schutz der Nachbarschaft bei der Nutzung von Luftwärmepumpen gerecht zu werden, bitte wir um Beachtung dieses Leitfadens und empfehlen die Darstellung im Antrag sowie die Beigabe von Datenblättern

Freistellungsverfahren Art. 58 BayBO

  • Antragsformular
  • Anzahl der Planfertigungen: 3 Stück (im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein)
  • Amtlicher Lageplan mit Eigentümerverzeichnis im Maßstab 1:1000
  • Baubeschreibung
  • Betriebsbeschreibung bei Gewerbebauten
  • Bauzeichnungen im Maßstab 1:100 mit Grundrissen / Schnitten / Ansichten
  • Abstandsflächenplan mit Berechnung
  • Stellplatznachweis
  • Freiflächengestaltungsplan (Eingrünung): Grundsätzlich erforderlich bei Außenbereichsvorhaben oder bei Festsetzung im Bebauungsplan
  • Statistischer Erhebungsbogen

Vereinfachtes Genehmigungsverfahren Art. 59 BayBO

  • Antragsformular
  • Anzahl der Planfertigungen: 3 Stück (im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein)
  • Amtlicher Lageplan mit Eigentümerverzeichnis im Maßstab 1:1000 
  • Baubeschreibung 
  • Betriebsbeschreibung bei Gewerbebauten bzw. landwirtschaftlichen Ställen 
  • Bauzeichnungen im Maßstab 1:100 mit Grundrissen / Schnitten / Ansichten
  • Abstandsflächenplan mit Berechnung
  • Brandschutznachweis
  • Stellplatznachweis
  • Freiflächengestaltungsplan (Eingrünung): Grundsätzlich erforderlich bei Außenbereichsvorhaben oder bei Festsetzung im Bebauungsplan
  • Statistischer Erhebungsbogen

Sonderbauten im Genehmigungsverfahren nach Art. 60 BayBO

  • Antragsformular
  • Anzahl der Planfertigungen: 3 Stück, im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein
  • amtlicher Lageplan mit Eigentümerverzeichnis im Maßstab 1:1000
  • Baubeschreibung
  • Betriebsbeschreibung
  • Bauzeichnungen im Maßstab 1:100 mit Grundrissen / Schnitten / Ansichten
  • Abstandsflächenplan mit Berechnung
  • Brandschutzausweis
  • Stellplatznachweis
  • Freiflächengestaltungsplan (Eingrünung): Grundsätzlich erforderlich bei Außenbereichsvorhaben
  • Statistischer Erhebungsbogen

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Nutzungsänderung

  • Antragsformular
  • Anzahl der Planfertigungen: 3 Stück
  • Amtlicher Lageplan mit Eigentümerverzeichnis im Maßstab 1:1000
  • Baubeschreibung
  • Betriebsbeschreibung (je nach Objekt)
  • Bauzeichnungen im Maßstab 1:100 mit Grundrissen / Schnitten / Ansichten
  • Abstandsflächenplan mit Berechnung
  • Stellplatznachweis
  • Freiflächengestaltungsplan (Eingrünung): Grundsätzlich erforderlich bei Außenbereichsvorhaben
  • Statistischer Erhebungsbogen

Vorbescheid nach Art. 71 BayBO

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Beseitigung bzw. Abbruch (soweit nicht verfahrensfrei bzw. anzeigepflichtig z.B. wegen Teilabbruch)

  • Anzeigeformular
  • Bescheinigung Prüfsachverständiger zur Standsicherheit bei nicht freistehenden Gebäuden
  • Anzahl der Planfertigungen: 3 Stück
  • amtlicher Lageplan mit Eigentümerverzeichnis im Maßstab 1:1000 ohne Eigentümerverzeichnis
  • Beschreibung der abzubrechenden Gebäude
  • Statistischer Erhebungsbogen

Erlaubnis nach Art. 6 DSchG (Baudenkmäler) bzw. Art. 7 DSchG (Bodendenkmäler)

  • Antragsformular: 3 Stück
  • Anzahl der Planfertigungen: 3 Stück
  • Lageplan im Maßstab 1:1000 mit Kennzeichnung des betroffenen Objekts
  • Unterlagen, aus denen sich die beabsichtigten Maßnahmen ergeben (wie Handskizzen, Kostenvoranschläge etc.) 

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Weiterführender Link

Bayerisches Bauministerium