Abgeschlossenheitsbescheinigung

Für die Eintragung von Sondereigentum an Wohnungen oder sonstigen Räumen in das Grundbuch ist ein Aufteilungsplan und eine Abgeschlossenheitsbescheinigung erforderlich.

Hierzu ist dem Grundbuchamt über das Notariat ein Aufteilungsplan und eine Abgeschlossenheitsbescheinigung vorzulegen, die beim Bauamt beantragt werden kann.

Der Aufteilungsplan ist eine Bauzeichnung, aus der die Aufteilung des Gebäudes sowie die Lage und Größe der im Sondereigentum und der im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Gebäudeteile ersichtlich ist. In der Abgeschlossenheitsbescheinigung bestätigt die Baubehörde, nach entsprechender Überprüfung, dass die Wohnungen oder sonstigen Räume in sich abgeschlossen sind.