Medizinalaufsicht

Das Gesundheitsamt ist zuständig für die Berufsaufsicht über die im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen selbständig tätigen Angehörigen der ärztlichen und nichtärztlichen Berufe im Gesundheitswesen:

  • Ärztinnen und Ärzte
  • Zahnärztinnen und Zahnärzte
  • Apothekerinnen und Apotheker
  • Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
  • Kinder- und Jugendpsychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
  • Angehörige sonstiger gesetzlich geregelten Heilberufe

Neuaufnahme einer selbständigen Berufsausausübung

Vor der Neuaufnahme einer selbständigen Berufsausausübung in den sonstigen gesetzlich geregelten Heilberufen ist es erforderlich, dem Gesundheitsamt durch schriftliche Erklärung mitzuteilen:

• Name
• Berufsbezeichnung
• Niederlassungsanschrift und Privatanschrift
• Datum des Beginns der Tätigkeit
• das Bestehen einer angemessenen Haftpflichtversicherung

Als Nachweis ist der Qualifikationsnachweis, die staatliche Berufsausübungsurkunde bzw. die Heilpraktikererlaubnis (Original oder beglaubigte Kopie) beizufügen.
Mitzuteilen sind auch  alle späteren Änderungen wie  Beendigung der Tätigkeit, Wohnortwechsel  usw.

Zu den sonstigen gesetzlich geregelten Heilberufen gehören:

Ebenfalls ist dem Gesundheitsamt zu melden, wenn krankenpflegerische Tätigkeiten in ambulanten Pflegediensten erbracht oder angeboten werden.