Wichtige Hinweise zum Abbrennen von Oster- und SonnwendfeuernDas Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen weist darauf hin, dass zum Abbrennen von Oster- und Sonnwendfeuern ausschließlich Naturbelassene Hölzer verwendet werden dürfen: Bau- und Abbruchholz, Zaunlatten,
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