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„Ohne Wasser gibt es kein Leben , Wasser ist ein kostbares, für den Menschen unentbehrliches Gut." Europäische Wasser-Charta des Europarats vom 06.05.1968
Ansprechpartner:Frau Beer Herr Goppelt
Die Lebensgrundlage Wasser zu erhalten, zu schützen und zu pflegen ist eine wichtige Aufgabe und dauernde Verpflichtung. Zum 01.01.1996 wurden den Landratsämtern im Zuge der Verwaltungsreform einzelne Aufgaben der Wasserwirtschaftsverwaltung übertragen. Dem Landratsamt Weißenburg - Gunzenhausen wurden hierbei für die Technische Wasserwirtschaft zwei Personen zugeordnet.
Die Aufgaben der Mitarbeiter der Technischen Wasserwirtschaft:Technische Beurteilung in den Bereichen Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (mit Überwachung der Anlagen) Wissenswertes über den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen baurechtsnahe Aufgaben der Wasserwirtschaftsverwaltung Schnittstellenfunktion zum Wasserwirtschaftsamt Ansbach mit den Aufgaben - Beratung von Bürgern und Antragstellern in einfachen wasserwirtschaftlichen Verfahren
- Sichtung von Antragsunterlagen in wasserrechtlichen Verfahren
- Beurteilung einfacher wasserwirtschaftlicher Sachverhalte (z.B. Kleinkläranlagen)
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