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Kontakt: Telefon: 09141 902-121 Fax: 09141 902-122 Email: Zulassung.LRA@Landkreis-wug.de
Neuzulassungen: -KFZ-Brief oder Zulassungsbescheinigung Teil II -Versicherungsbestätigung (Doppelkarte) -gültiger Personalausweis oder Reisepass (vom Halter); falls Adresse aus diesen Unterlagen nicht ersichtlich ist zusätzlich eine Bestätigung des Einwohnermeldeamtes -bei Firmenzulassung: Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug -Vollmacht, soweit die Zulassung durch einen Dritten erfolgen soll -bei Zulassung auf Minderjährige: Unterschrift der gesetzlichen Vertreter (beider Elternteile/Vormund) -Teilnahmeerklärung zum Lastschrifteinzugsverfahren (KFZ-Steuer)
Umschreibung: (innerhalb oder von außerhalb) -KFZ-Brief oder Zulassungsbescheinigung Teil II -Versicherungsbestätigung (Doppelkarte) -gültiger Personalausweis oder Reisepass (vom Halter); falls Adresse aus diesen Unterlagen nicht ersichtlich ist, zusätzlich eine Bestätigung des Einwohnermeldeamtes -Vollmacht, soweit die Zulassung durch einen Dritten erfolgen soll -Zulassungsbescheinigung Teil I oder der frühere Fahrzeugschein -die Kennzeichen des Fahrzeuges, wenn dieses bisher in einer anderen Stadt oder Landkreis zugelassen war -Abmeldebescheinigung, bei stillgelegten Fahrzeugen (bis 01.10.2005); oder ausgehändigter/ungültiger Fahrzeugschein -gültiger Abgas- und TÜV-Untersuchungsbericht -bei Zulassung auf Minderjährige: Unterschrift der gesetzlichen Vertreter (beider Elternteile/Vormund) -Teilnahmeerklärung zum Lastschrifteinzugsverfahren (KFZ-Steuer)
Wiederzulassung (auf gleichen Halter): -KFZ-Brief oder Zulassungsbescheinigung Teil II -Versicherungsbestätigung (Doppelkarte) -gültiger Personalausweis oder Reisepass (vom Halter); falls Adresse aus diesen Unterlagen nicht ersichtlich ist, zusätzlich eine Bestätigung des Einwohnermeldeamtes -Vollmacht, sofern die Zulassung durch einen Dritten erfolgen soll -bei Zulassung auf Minderjährige: Unterschrift der gesetzlichen Vertreter (beider Elternteile/Vormund) -Abmeldebescheinigung (bis 01.10.2005) - oder ausgehändigter/ungültiger Fahrzeugschein -gültiger Abgas- und TÜV-Untersuchungsbericht -Teilnahmeerklärung zum Lastschrifteinzugsverfahren (KFZ-Steuer)
Ausfuhrkennzeichen: -KFZ-Brief oder Zulassungsbescheinigung Teil II -gültiger Abgas- und TÜV-Untersuchungsbericht -gültiger Personalausweis oder Reisepass -handelt es sich um ein Neufahrzeug, muss das Fahrzeug der Zulassungsbehörde vorgeführt werden -Versicherungsbestätigung (Doppelkarte) GELB, für internationale Zulassung -Vollmacht, soweit die Zulassung durch einen Dritten erfolgen soll
Kurzzeitkennzeichen: -Versicherungsbestätigung (Doppelkarte) für KURZZEITKENNZEICHEN -gültiger Personalausweis oder Reisepass (vom Halter); falls Adresse aus diesen Unterlagen nicht ersichtlich ist, zusätzlich eine Bestätigung des Einwohnermeldeamtes -bei Firmenzulassung: Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug -Vollmacht, soweit die Zulassung durch einen Dritten erfolgen soll
Außerbetriebsetzung: (früher Stillegung) -KFZ-Brief oder Zulassungbescheinigung Teil II -KFZ-Schein oder Zulassungsbescheinigung Teil I -Kennzeichen -evtl. Verwertungsnachweis -falls Außerbetriebsetzung durch einen Dritten erfolgen soll, Verbleibserklärung und Reservierungswunsch für das Kennzeichen (Wiederzulassung auf gleichen Halter und Fahrzeug)
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