Die Urkundspersonen beim Jugendamt sind befugt, Urkunden aufzunehmen unter anderem über - die Vaterschaftsanerkennung
- die jeweils erforderlichen Zustimmungserklärungen zur Vaterschaftsanerkennung
- die Verpflichtung zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen eine Kindes (bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres)
- die Verpflichtung zur Erfüllung von Ansprüchen auf Unterhalt des Elternteils, der das Kind betreut (Betreuungsunterhalt)
- die Erklärungen über die gemeinsame elterliche Sorge (Sorgeerklärungen)
Auf jeden Fall sollte eine vorherige Terminvereinbarung stattfinden.
Mitzubringen ist ein gültiger Lichbildausweis und evtl. sonstige Unterlagen, wie z.B. die Geburtsurkunde, der Mutterpass, das Beurkundungsersuchen, der bisherige Unterhaltstitel.
|