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Der Landkreis Weißenburg - Gunzenhausen selbst betreibt keine Kindertageseinrichtungen, Träger sind die Gemeinden und Städte des Landkreises, vor allem aber die Kirchen.
Dem Kreisjugendamt obliegt neben der planerischen Gesamtverantwortung die Fachberatung und Fachaufsicht für den Betrieb der Kindertageseinrichtungen. Nach dem am 01.08.2005 in Kraft getretenen "Bayerischen Gesetz zur Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Kindergärten, anderen Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege" (Bayerisches Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz, BayKiBiG) werden die Kindertageseinrichtungen nach dem neuen kind- und nutzungszeitbezogenen Fördermodell von Staat und Kommune bezuschusst.
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