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Neueinteilung der Kehrbezirke
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Neue Kehrbezirke im Landkreis: Nach der Neueinteilung durch die Regierung von Mittelfranken ist Weißenburg-Gunzenhausen einer der wenigen Landkreise in Mittelfranken, in dem es keine Überschneidung der Kehrbezirke zwischen zwei oder gar drei Landkreisen gibt. Das Monopol der Schornsteinfeger soll erst zum 1. Januar 2013 fallen.


Eine Neueinteilung der Kehrbezirke erfolgt in unregelmäßigen Abständen - die letzte war im Jahr 2006 - und dient dem Zweck, dass jeder Bezirksschornsteinfegermeister einen etwa gleich großen Kehrbezirk (bezogen auf die Anzahl Feuerungsanlagen) erhält. Die 14 Kehrbezirke erstrecken sich nun ausschließlich auf das Kreisgebiet. Überschneidungen mit dem Landkreis Roth wurden abgeschafft.


Durch die Neueinteilung gibt es keine gravierenden Änderungen, sondern nur leichte Verschiebungen am Rand des jeweiligen Kehrbezirks. Die genaue Einteilung der Kehrbezirke mit einer Liste aller einzelner Gemeindeteile, aus der die jeweiligen Bezirksschornsteinfegermeister hervorgehen, finden Sie am Ende dieses Artikels.



Bis Ende 2012 müssen die Bürger weiterhin durch ihren zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister die Mess- und Kehrarbeiten durchführen lassen. Einen anderen Schornsteinfegermeister zu wählen ist nicht möglich. Allerdings soll dieses Monopol nach dem Willen der Europäischen Union nach über 70 Jahren wegfallen. Voraussichtlich ab dem 1. Januar 2013 können die Bürger ihren Schornsteinfeger frei wählen. Dann muss sich auch diese Berufsgruppe dem freien Wettbewerb stellen.





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