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Klimaschutzkonzept für den Landkreis
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 Um dem Klimawandel  und den prognostizierten Folgen der Erderwärmung entgegenzuwirken, ist es notwendig, den häufig sorglosen Umgang mit Energie und fossilen Brennstoffen zu überdenken. Hier gibt es viele Ansatzpunkte: Handlungsschwerpunkte sind die Energieeinsparung, die Steigerung der Energieeffizienz sowie die verstärkte Nutzung der erneuerbaren Energien.

Als Grundlage für eine langfristig angelegte Klimaschutzpolitik will der Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen ein Integriertes Klimaschutzkonzept erstellen lassen. Darin sollen die bisherigen sowie die zukünftigen Energieverbräuche und CO2-Emissionen der Region dargestellt werden, konkrete Einsparpotenziale benannt und ein Maßnahmenkatalog erarbeitet werden.


Über die Klimaschutzinitiative des Bundes hatte der Landkreis deshalb bereits im Dezember 2009 einen Antrag auf Förderung gestellt. Durch den zeitweisen Fördermittelstopp Anfang 2010 wurde die Initiative des Landkreises vorerst gebremst. Mit reduzierten Fördersätzen wird das Förderprogramm von Seiten des Bundes nun doch noch weitergeführt. Der Landkreis hat zwischenzeitlich seine Hausaufgaben gemacht und alle erforderlichen Unterlagen zur Bewilligung des Antrags eingereicht.

Mitte Dezember ist die Förderzusage nun  in Weißenburg eingetroffen. Der Startschuss für die Erstellung des Konzeptes, bei der auch die Öffentlichkeit miteinbezogen werden soll, kann somit wie geplant im März 2011 fallen.


Parallel zu den Aktivitäten auf Landkreisebene wird den Kommunen im Landkreis die Möglichkeit geboten, sich die Erstellung von Klimaschutz-Teilkonzepten fördern zu lassen. Folgende vier Bereiche können dabei näher betrachtet werden:

  • - Klimaschutz in eigenen Liegenschaften
  • - Integriertes Wärmenutzungskonzept
  • - Erschließung der verfügbaren Erneuerbaren-Energien-Potenziale in Kommunen
  • - Klimafreundlicher Verkehr in Kommunen

Durch die Bündelung des Förderantrags auf Landkreisebene wird den Kommunen die Gelegenheit geboten, sich die umfangreiche Beantragung und Abrechnung der Fördermittel zu ersparen. Für die meisten Gemeinden wird die Antragstellung gemeinsam überhaupt erst möglich, da eine Mindesteinwohnerzahl von 10.000 Einwohnern erreicht werden muss bzw. eine Mindestgebäudegröße von 10.000 m² bei den Liegenschaftskonzepten.


Der Umweltausschuss wurde Ende November über die geänderten Förderbedingungen in Kenntnis gesetzt. Trotz der Erhöhung der Eigenmittel von ursprünglich geplanten 20.000 Euro auf nun ca. 40.000 Euro plädierte das Gremium einstimmig für die Erstellung des Klimaschutzkonzeptes für den Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen.





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