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Sperrmüll - Antrag

Für jeden Haushalt wird eine kostenlose Sperrmüll-Abholung pro Jahr angeboten. Der Zeitpunkt kann dabei weitgehend selbst bestimmt werden, da die Abholung innerhalb maximal 6 Wochen nach Anforderung erfolgt.

 

Antrag per Post:

Füllen Sie die SPERRMÜLLKARTE (ist in jeder Müllfibel enthalten) sorgfältig aus und senden Sie diese an das Landratsamt.

 

Antrag "online":

Sie können die Abholung Ihres Sperrmülls auch online beantragen (siehe unten:  "Weiterführende Links)

 

Der Abholtermin:

Durch die SPERRMÜLL-ANTWORTKARTE wird Ihnen der nächst mögliche Abholtermin (innerhalb max. 6 Wochen) mitgeteilt. Sie können sich vorab auch telefonisch nach einem für Sie günstigen Termin erkundigen. Können Sie Ihren Abholtermin nicht wahrnehmen, teilen Sie dies bitte rechtzeitig (mind. 3 Tage vor dem Abholtermin) mit; andernfalls verfällt der Anspruch auf eine weitere kostenlose Sperrmüll-Abholung.

 

Sperrmüllannahme am Wertstoffhof / Recyclinghof

Selbstverständlich können Sie auch weiterhin Ihren Sperrmüll (mit Ausnahme von Kühlgeräten) ganzjährig an den beiden Recyclinghöfen in Gunzenhausen und Weißenburg sowie an 10 weiteren Wertstoffhöfen kostenlos selbst abliefern.


Was wird bei der Abholung mitgenommen?

Zum Sperrmüll gehören sperrige Einrichtungsgegenstände, die auf Grund ihrer Größe und ihres Gewichts selbst nach zumutbarer Zerkleinerung nicht in das Restmüllgefäß passen, sowie Elektrogroßgeräte und Bildschirmgeräte - kurz gesagt:

sperrige Gegenstände, die Sie auch bei Ihrem Umzug mitnehmen würden.


"echter Sperrmüll"

Teppiche (keine Teppichböden!)

Betten

Matratzen

Polstermöbel

Wannen

Spiel- und Sportgeräte

Altholz (bitte separat stellen)

Tische

Stühle

Schreibtische

Schränke, Regale

Holzbettgestelle

Truhen

Haushaltsgroßgeräte (bitte separat stellen)

Kühl- und Gefriergeräte

Herde

Öfen

Waschmaschinen

Fernseher

Monitore


Um eine optimale Tourenplanung zu gewährleisten, teilen Sie bitte alle Sperrmüll-Gegenstände auf der Sperrmüllkarte mit.


Die Abfallmenge ist sowohl bei der Selbstanlieferung am Wertstoffhof als auch bei der Sperrmüll-Abholung beschränkt auf "haushaltsübliche Mengen", das heißt Haushaltsauflösungen oder Renovierungsmaßnahmen können nicht kostenlos als Sperrmüll entsorgt werden. Diese Abfälle können über private Entsorgungsunternehmen entsorgt werden bzw. an den beiden Recyclinghöfen gegen Entgelt abgegeben werden.


Nicht mitgenommen werden:

  • Kleinteile (auch nicht in Säcken, Kartons o. Ä.)
  • Abfälle aus Gewerbe, Industrie und Landwirtschaft (z.B.: Silofolien)
  • jegliche Abfälle aus Umbau- und Renovierungsmaßnahmen (auch keine Teppichböden, ...)
  • Abfälle aus verwertbaren Materialien (wie Glas, Kartonagen, Styropor etc.)
  • Grün- und Gartenabfälle
  • Schadstoffhaltige Abfälle


Tipps für einen reibungslosen Ablauf:

  • Stellen Sie Ihren Sperrmüll bis 7.00 Uhr früh bereit.
  • Stellen Sie Altholz, Kühl- und Haushaltsgroßgeräte sowie Bildschirmgeräte getrennt vom Sperrmüll. Diese werden separat eingesammelt.
  • Achten Sie darauf, dass Fußgänger auf dem Gehweg nicht behindert werden, und beseitigen Sie bei der Abholung entstandene Verschmutzungen.
  • Ihre Anwesenheit bei der Abholung ist empfehlenswert, da nur die bei der Anmeldung angegebenen Teile mitgenommen werden.


Aber bedenken Sie, bevor Sie Ihre Sperrmüllkarte abschicken:

SPERRMÜLL oder GEBRAUCHTWARENMARKT - DAS IST HIER DIE FRAGE!



Weiterführende Links
externer Link im neuen Fenster: online-Sperrmüllantragonline-Sperrmüllantrag   [ http://89.244.149.21/wug/webforms45.nsf/va_siteFormElementweb/Sperrmuell?OpenDocument ]
weiterführender Artikel: Adressen der Entsorgungsbetriebe im LandkreisAdressen der Entsorgungsbetriebe im Landkreis   [ http://www.landkreis-wug.de/index.php?id=373,82 ]
weiterführender Artikel: Adressen der WertstoffhöfeAdressen der Wertstoffhöfe   [ http://www.landkreis-wug.de/index.php?id=277,82 ]





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