Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen.
 
 

Aktuelle Wasserrechtsverfahren im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen

Probebohrungen der Firma Altmühltaler in Treuchtlingen

Im Frühjahr 2022 hat die Firma Altmühltaler in Treuchtlingen die Erlaubnis für die Durchführung von zwei Probebohrungen beantragt. Das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen hat als zuständige Genehmigungsbehörde alle wichtigen Informationen zusammengefasst und aktualisiert diese in Abstimmung mit dem Wasserwirtschaftsamt Ansbach fortlaufend (aktueller Stand der Seite: 20.10.2023).

Das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen informiert darüber, dass das wasserrechtliche Verfahren für einen Antrag der Firma Altmühltaler Mineralbrunnen GmbH für die Errichtung von zwei Versuchsbohrungen abgeschlossen ist und die Probebohrungen vom Landratsamt genehmigt wurden. Die von dem Unternehmen geplanten Bohrungen sollen Aufschluss darüber geben, ob in einem oberflächennahen Grundwasserstockwerk eine Mineralwassererschließung für den Standort Treuchtlingen möglich wäre.


Das Gutachten des Wasserwirtschaftsamtes Ansbach sowie die Stellungnahmen der Unteren Naturschutzbehörde, des Gesundheitsamtes, des Landesamtes für Umwelt und des Bergamtes Nordbayern liegen vor.

Die Feststellung zur allgemeinen Vorprüfung nach dem UVPG wurde im Amtsblatt Nr. 14 vom 09.04.2022 sowie auf dem UVP-Portal veröffentlicht. 

Auch die Rückantwort des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung liegt vor.

Die Genehmigung für die Niederbringung von zwei Bohrungen und deren Ausbau zu Grundwassermessstellen in Treuchtlingen konnte nach Prüfung durch das zuständige Sachgebiet erteilt werden. Mit gleichem Bescheid wurden die Genehmigungen für die Durchführung von Pumpversuchen aus den errichteten Grundwassermessstellen erteilt.

Der Bescheid beinhaltet verschiedene Inhalts- und Nebenbestimmungen für die Durchführung der Bohrungen und der Pumpversuche. So ist zum Beispiel die Durchführung durch einen Fachbetrieb mit entsprechendem Zertifikat erforderlich und es wurden Ausbaugrenzen festgesetzt.

Weiterhin sind im gesamten Zeitraum der geplanten Maßnahmen zur Beweissicherung die Wasserstände der Brunnen Viersteinbrunnen (ZV Wettelsheimer Gruppe), Brunnen Schambach (Stadtwerke Treuchtlingen) sowie der Flachbrunnen FB 3 und FB 4 (Fa. Altmühltaler) kontinuierlich aufzuzeichnen. Ebenfalls sind für diesen Zeitraum auch die Wasserstände der amtlichen Grundwassermessstelle westlich von Dietfurt einzuholen. Die genannten aufgezeichneten Wasserstände sind in Hinblick auf Reaktionen der Bohr- und Pumpmaßnahmen auszuwerten. Des Weiteren ist die Quellschüttung der Walkquelle (ZV Wettelsheimer Gruppe) über die bestehende Messeinrichtung zu messen und ebenfalls im Hinblick auf Reaktionen auf die Bohr- und Pumpmaßnahmen auszuwerten.

Aus Sicht der Naturschutzbehörde hat die Bohrung in den gehölzfreien Bereichen stattzufinden. 

Nach Durchführung der Maßnahmen sind die entsprechenden Dokumentationen und Ergebnisse der Pumpversuche an das Wasserwirtschaftsamt Ansbach und das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen zu übermitteln.

Die ersten Ergebnisse aus der ersten Versuchsbohrung durch die Fa. Altmühltaler Mineralbrunnen GmbH liegen dem Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen und dem Wasserwirtschaftsamt Ansbach vor. 

Welchen Charakter das Wasser an den Standorten der Probebohrungen letztlich haben wird und welches nutzbare Dargebot vorhanden ist, soll durch die Probebohrungen erkundet werden.

Die bisherigen Untersuchungen aus der ersten Probebohrung deuten auf eine entsprechende Wasserqualität hin, die für eine Mineralwasseranerkennung notwendig ist. Die Wasserproben zeigen keine anthropogenen Beeinträchtigungen. Offensichtlich liegt ein gut geschütztes Grundwasservorkommen vor, wie es die Mineral- und Tafelwasserverordnung erfordert. Der Eisensandstein weist an dieser Stelle offensichtlich Tiefengrundwassercharakter auf und könnte somit der Entlastung des überdeckten Sandsteinkeupers dienen. Die finale Prüfung der Eignung als Mineralwasser erfolgt im Rahmen des Anerkennungsverfahrens nach Abschluss der Probebohrungen.

Anfang Juli teilte die Fa. Altmühltaler dem Landratsamt mit, dass mittlerweile weitere Zwischenergebnisse aus der 2. Probebohrung vorliegen. Nach derzeitigem Stand kann eine Entnahme aus dem nicht übernutzten Grundwasservorkommen des Eisensandsteins generiert werden. Für den Ausbau der Brunnen sowie für einen Langzeitpumpversuch ist ein weiterer Wasserrechtsantrag erforderlich. Ob und welche Mengen Altmühltaler nach dem erfolgten Langzeitpumpversuch aus dem Eisensandstein entnehmen darf, um das Tiefengrundwasser aus dem überdeckten Sandsteinkeuper zu schonen, wird in weiteren wasserrechtlichen Verfahren entschieden werden. 

Sobald der vollständige Bericht der Probebohrungen dem Landratsamt vorliegt, wird die Bevölkerung entsprechend wieder umfassend über die Ergebnisse informiert werden.

Mit Datum vom 20.07.2023 teilte die Fa. Altmühltaler Mineralbrunnen mit, dass aufgrund der vorläufigen Ergebnisse der Probebohrungen ein weiterer gemeinsamer Pumpversuch an den beiden Versuchsbohrungen erforderlich ist, um weitere Analysen vornehmen zu können. Das Wasserwirtschaftsamt Ansbach nahm mit Datum vom 21.07.2023 als amtlicher Sachverständiger Stellung. Durch das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen konnte daher die Genehmigung für die Durchführung eines gemeinsamen Pumpversuchs aus den Versuchsbohrungen VB7 und VB8 über einen Zeitraum von 5 Tagen am 24.07.2023 erteilt werden. Die Dauer des Leistungspumpversuchs ist auf insgesamt 5 Tage (=120 Stunden) mit einer maximalen Entnahmeleistung von 6 l/s beschränkt, weiterhin sind die Wasserstände der umliegenden Brunnen (Viersteinbrunnen Wettelsheimer Gruppe, Brunnen Schambach Stadtwerke Treuchtlingen, Flachbrunnen 3 und 4 Fa. Altmühltaler) sowie die Quellschüttung der Walkquelle Wettelsheimer Gruppe kontinuierlich aufzuzeichnen und zu dokumentieren (analog des Genehmigungsbescheides vom 18.06.2022).

Das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen hat mit Bescheid vom 24.07.2023 der Fa. Altmühltaler Mineralbrunnen GmbH die wasserrechtliche Erlaubnis für einen gemeinsamen Pumpversuch an den Versuchsbohrungen VB7 und VB8 für den Zeitraum von 5 Tagen erteilt. Mit Datum vom 28.07.2023 teilte das betreuende Ingenieurbüro KP Gunzenhausen mit, dass die Pumpversuche auf 4 Wochen ausgeweitet werden sollen, um die vollständigen notwendigen Analysen durchführen zu können. Zu dem Antrag hat das Wasserwirtschaftsamt Ansbach mit E-Mail vom 28.07.2023 fachlich Stellung genommen. Unter zuverlässiger Einhaltung der mit Bescheid vom 24.07.2023 festgesetzten Nebenstimmungen kann demnach aus fachlicher Sicht einer Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis für die Durchführung eines weiteren Pumpversuches für die Dauer von 4 Wochen zugestimmt werden. 

Mit Änderungsbescheid vom 31.07.2023 hat das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen den 4-wöchigen Pumpversuch genehmigt.

Zur Durchführung der vollständigen notwendigen Analysen ist ein weiterer Pumpversuch für die Dauer von 7 Tagen erforderlich. Das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen hat die Genehmigung dafür nach Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Ansbach mit Datum vom 25.08.2023 erteilt.

Es sind weitere Pumpversuche nach Rücksprache mit dem Wasserwirtschaftsamt Ansbach notwendig, daher wurde eine weitere Genehmigung erteilt. Die Dauer ist auf insgesamt 6 Wochen mit einer maximalen Entnahmeleistung von 8 l/s beschränkt, die bisherigen Nebenbestimmungen sind weiterhin einzuhalten (Stand: 30.08.2023).

Derzeit (Stand: 19.10.2023) liegt noch kein abschließender Bericht über die Probebohrungen vor. Die vorliegenden chemischen Analysen aus den Probebohrungen weisen darauf hin, dass die qualitativen Anforderungen für eine Mineralwassererschließung eingehalten werden können.  Die Auswertungen der Pumpversuche lassen erwarten, dass ein ausreichend großes nutzbares Grundwasserdargebot vorliegt, das zur Einsparung der Entnahmemenge aus dem überdeckten Sandsteinkeuper bei der Firma Altmühltaler wesentlich beitragen kann. Aufgrund dieser Ergebnisse beabsichtigt die Fa. Altmühltaler zwei Förderbrunnen am jeweiligen Standort der Probebohrungen zu errichten.  (Stand: 19.10.2023)

Informationen zum Wasserrechtsverfahren zum Bau der Brunnen erhalten Sie auf unserer weiteren Informationsseite. 

Mit Datum vom 01.02.2022 hat die Fa. Altmühltaler Mineralbrunnen GmbH beim Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen einen Antrag auf Erteilung einer beschränkten wasserrechtlichen Erlaubnis nach §§ 8 Abs. 1, 10 Abs. 1 und 15 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.V.m. Art. 15 Abs. 1 Bayerisches Wassergesetz (BayWG) für die Niederbringung zweier Versuchsbohrungen und deren Ausbau zu Grundwassermessstellen zur Erkundung einer möglichen Ersatz-Mineralwassererschließung im Eisensandstein gestellt.

Vorausgegangen waren Gespräche des Landratsamtes Weißenburg – Gunzenhausen und des Wasserwirtschaftsamtes Ansbach mit der Fa. Altmühltaler und den anderen betroffenen Wasserversorgern, die derzeit Wasserrechte für die Entnahme aus dem überdeckten Sandsteinkeuper (Tiefengrundwasser) haben. Da in diesem Grundwasserkörper Übernutzungstendenzen vorliegen, soll von allen Nutzern die Möglichkeit von Einsparungen und Alternativen zur Nutzung von Tiefengrundwasser aus dem überdeckten Sandsteinkeuper geprüft werden. Das Sachgebiet Wasserrecht im Landratsamt ist diesbezüglich fortwährend im Austausch mit den Wasserversorgern. 

Die Bohrungen der Firma Altmühltaler sollen in über 100 m Tiefe erfolgen, demnach ist nach Nr. 13.4 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) für eine Tiefbohrung zum Zweck der Wasserversorgung eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls erforderlich, weiterhin ist das Bergamt Nordbayern aufgrund der Tiefe der Bohrungen zu beteiligen.

Nach Eingang des Antrages wurden die entsprechenden Fachstellen (Wasserwirtschaftsamt Ansbach, Untere Naturschutzbehörde, Gesundheitsamt, Bergamt Nordbayern) um Stellungnahme gebeten.

Das Bergamt Nordbayern hat mit Datum vom 25.02.2022 mitgeteilt, dass gegen die Ausführung des Vorhabens nach den vorliegenden Unterlagen bergamtlich kein Einwand erhoben wird, wenn das Einvernehmen nach § 21 Standortauswahlgesetz vom Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung erteilt ist.

Daraufhin wurde mit Datum vom 28.02.2022 das Landesamt für Umwelt Bayern um Stellungnahme gebeten. Diese ging am 21.03.2022 ein (Das Vorhaben erfüllt aus Sicht des Geologischen Dienstes nach § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 4 StandAG die Zulassungsvoraussetzung.) und wurde entsprechend an das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung mit der Bitte um Erteilung des Einvernehmens weitergeleitet. Das Einvernehmen wurde mit Datum vom 23.05.2022 erteilt.  

Die Stellungnahmen des Wasserwirtschaftsamtes Ansbach, der Unteren Naturschutzbehörde und des Gesundheitsamtes zur allgemeinen Vorprüfung nach dem UVPG liegen vor. 

Das Gesundheitsamt hat mit Datum vom 17.03.2022 mitgeteilt, dass davon auszugehen ist, dass keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen für die umliegende Natur zu erwarten sind und demnach auf eine förmliche Umweltverträglichkeitsprüfung verzichtet werden kann.

Die Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde wurde mit Datum vom 29.03.2022 erstellt. Der Standort im Bereich der Flur-Nr. 494, Gemarkung Dietfurt ist aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde unproblematisch. Im Bereich der Flur-Nr. 1803, Gemarkung Treuchtlingen muss die Probebohrung außerhalb des Wurzelbereiches der vorhandenen Gehölze / Bäume erfolgen. Die Rodung von Gehölzen für die Durchführung der Probebohrung wird fachlich abgelehnt. Auch Schnittmaßnahmen an Gehölzen sind erst wieder ab 01.10. erlaubt. Der Standort für die Probebohrung ist daher im gehölzfreien Bereich des Grundstücks Flur-Nr. 1803 zu wählen.
Aus naturschutzfachlicher Sicht ist für die Errichtung der beiden Probebohrungen eine förmliche Umweltverträglichkeitsprüfung entbehrlich.

Das Wasserwirtschaftsamt nimmt zur allgemeinen Vorprüfung nach dem UVPG wie folgt Stellung: Bei den Bohrungen werden vorübergehend, bis zum fertigen Ausbau der Versuchsbohrungen als Messstelle das Grundwasservorkommen im Malmkarst aufgeschlossen und durch die vorgesehenen Zwischenpumpversuche beansprucht. Aufgrund der geringen Entnahmemengen und der beschränkten Dauer der Bohrungen, bei denen ein hydraulischer Kurzschluss zum tiefer gelegenen Eisensandstein bestehen wird, sind Beeinträchtigungen auf das Grundwasser, auf oberflächennahe Ökosysteme (Quellen, Feuchtbiotope, Auen, usw.) oder auf benachbarte Grundwassernutzer nicht zu erwarten.

Durch die Erschließung des Grundwasservorkommens im Eisensandstein sowie den vorgesehenen Entnahmen im Rahmen der geplanten Pumpversuche sowie dem Entsandungspumpen sind nachteilige Auswirkungen auf die o.g. Schutzgüter ausgeschlossen. Da keine nachteiligen Auswirkungen auf andere Schutzgüter zu erwarten sind, ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung entbehrlich.

Weiterhin liegt das Gutachten des Wasserwirtschaftsamtes Ansbach als allgemein amtlicher Sachverständiger zum Antrag vor.

Die Genehmigung für die Niederbringung von zwei Bohrungen und deren Ausbau zu Grundwassermessstellen in Treuchtlingen konnte nach Prüfung durch das zuständige Sachgebiet erteilt werden. Mit gleichem Bescheid wurden die Genehmigungen für die Durchführung von Pumpversuchen aus den errichteten Grundwassermessstellen erteilt. Die Arbeiten müssen bis Januar 2023 begonnen werden.

Da es sich um ein Genehmigungsverfahren für eine beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis handelt, ist eine Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem Gesetz nicht vorgesehen.

Eine Beteiligung der Stadt Treuchtlingen erfolgt im Verfahren nicht, da keine direkte Betroffenheit gegeben ist (eine Gewinnungsanlage der Stadt Treuchtlingen befindet sich nicht in unmittelbarer Nähe). Da jedoch eine Probebohrung auf einem städtischen Grundstück erfolgen soll, fand eine Abstimmung darüber im Treuchtlinger Stadtrat am 24. März 2022 statt. Die Zustimmung wurde erteilt. 

Die geplanten Bohrungen und Untersuchungen dienen der Erkundung von der Ergiebigkeit und der Qualität des Grundwassers im Eisensandstein für eine potentielle Nutzung für die Mineralwasserproduktion.

Es ist ein Zwischenpumpversuch im Bereich des Malms vorgesehen. Nach erfolgtem Ausbau der Versuchsbohrungen im Eisensandstein werden diese entsandet und klargepumpt. Anschließend wird jeweils ein Leistungspumpversuch über 500 Stunden mit drei Förderstufen und einer Fördermenge bis 6 l/s erfolgen um die hydraulischen Kenndaten zu ermitteln. Im Rahmen des Pumpversuches sollen hydrochemische Untersuchungen gemäß Eigenüberwachungsverordnung sowie gemäß Mineral- und Tafelwasserverordnung erfolgen.

Informationen des Wasserwirtschaftsamtes

Das Wasserwirtschaftsamt in Ansbach ist die zuständige Fachbehörde in dem Verfahren. Alle wichtigen Informationen aus fachlicher Sicht finden Sie in der nachfolgenden Übersicht.

1. Schritt: Versuchsbohrung

Durch die Versuchsbohrungen einschließlich der Pumpversuche und Wasseranalysen können die ersten Hinweise und Kenntnisse gewonnen werden, ob im Eisensandstein eine Wasserqualität vorliegt, die für die Mineralwassererzeugung geeignet ist. Weiterhin können über die Pumpversuche hydraulische Kenngrößen wie z. B. die Gebirgsdurchlässigkeit oder auch die spezifische Brunnenergiebigkeit ermittelt werden (Wie viel Wasser [l/s] kann bei welcher Brunnenabsenkung [m] gewonnen werden). Gesicherte Aussagen, ob und wieviel Wasser nachhaltig gewonnen werden könnte, sind daraus nicht ableitbar.

2. Schritt: Brunnenbohrung und Pumpversuche

Weisen die Untersuchungen auf eine günstige Mineralisation hin und zeigen die Pumpversuche aus den Versuchsbohrungen, dass an den Standorten eine ausreichend hohe spezifische Brunnenergiebigkeit besteht, kann nach einem weiteren gesonderten Wasserrechtsverfahren die Errichtung von Förderbrunnen sowie die Durchführung von Pumpversuchen erfolgen. Da aus diesen Pumpversuchen erste gesicherte Abschätzungen des gewinnbaren Dargebotes abgeleitet werden sollen, wären an die Pumpversuche entsprechende Anforderungen (Dauer, Entnahmeleistung, Beweissicherungsmaßnahmen, Wasseranalysen, Ermittlung des Einzugsgebietes für eine bestimmte Entnahmemenge) zu stellen.

 

3. Schritt: Wasserförderung

Je nach den Ergebnissen aus Schritt 2 könnte im Anschluss eine beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis für einen Förderbetrieb erteilt werden, max. in der Größenordnung, die durch die Vorerkundungen (Versuchsbohrung, Pumpversuche, Analysen, Einzugsgebietsermittlung) bis dahin sicher belegt ist. Dafür wäre ein erneutes Genehmigungsverfahren erforderlich. 

Derzeit liegt noch kein abschließender Bericht über die Probebohrungen vor. Die vorliegenden chemischen Analysen aus den Probebohrungen weisen darauf hin, dass die qualitativen Anforderungen für eine Mineralwassererschließung eingehalten werden können. Die Auswertungen der Pumpversuche lassen erwarten, dass ein ausreichend großes nutzbares Grundwasserdargebot vorliegt, das zur Einsparung der Entnahmemenge aus dem überdeckten Sandsteinkeuper bei der Firma Altmühltaler wesentlich beitragen kann.

Weitere Informationen

Nachfolgend erhalten Sie weitere Informationen, die im Zusammenhang mit dem Verfahren interessant sind. 

Die Stadtwerke Treuchtlingen bezogen im Jahr 2021 gesamt 602.936 m³ Trinkwasser. Der Anteil des Bezuges aus der Fernwasserleitung der WFW betrug 512.301 m³.

Die Fa. Altmühltaler nutzt derzeit die folgenden Brunnen: 

Bezeichnung

Tiefengrund-

wasser

Bewilligte Ent-

nahmemenge

Entnahmemenge 2021

M1

Ja

200.000 m³/a

188.189 m³/a

M2

Ja

 50.000 m³ /a

  46.557 m³/a

FB3

Nein

185.000 m³/a

138.769 m³/a

FB4

Nein

215.000 m³ /a

122.210 m³/a

Die Brunnen, die derzeit von Altmühltaler zur Mineralwassererzeugung genutzt werden, sind die Brunnen M1 und M2 mit einer Tiefe von 237m und 250m unter Geländeoberkante (GOK).

Die Wasserrechte für die derzeit genutzten Mineralwasserbrunnen enden am 28.02.2026.

Die Kosten für das Verfahren, die Bohrungen und Auswertungen trägt die Fa. Altmühltaler Mineralbrunnen GmbH. Ein Wasserentnahmeentgelt wird in Bayern nicht erhoben.