Leistungen der Kinder- & Jugendhilfe

Das Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) bietet eine umfassende Palette, um jungen Menschen und ihren Erziehungsberechtigten beim Auftauchen von Problemen angemessen helfen zu können.

 Nach dem Recht der Kinder- und Jugendhilfe können

  • Angebote der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Jugendschutzes,
  • Angebote zur Förderung der Erziehung in der Familie,
  • Angebote zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege,
  • Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche sowie Hilfe für junge Volljährige.

in Anspruch genommen werden (§ 27 SGB I). Nähere Informationen finden Sie auf den Unterseiten.