Kostenfreiheit des Schulweges & Schülerbeförderung

Der Landkreis gewährt Leistungen nach dem Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulwegs.

Während für Grund- und Mittelschülerinnen und -schüler die Gemeinden oder Schulverbände zuständig sind, erhalten Schülerinnen und Schüler weiterführender Schulen bis einschließlich der 10. Klasse, Förderschülerinnen und -schüler und Vollzeit-Berufsschülerinnen und -schüler ihre Fahrkarten vom Landkreis. Vorausgesetzt es wird die nächstgelegene Schule der gewählten Schulart oder Ausbildungsrichtung besucht.

Ab der 11. Klasse können Schülerinnen und Schüler an Gymnasien, Berufsfachschulen (nicht in Teilzeitunterricht), Wirtschaftsschulen, an Fachoberschulen, Berufsoberschulen sowie Teilzeit-Berufsschülerinnen und -schüler am Schuljahresende eine Fahrtkostenerstattung beim Landratsamt beantragen. Zu beachten ist, dass in der Regel eine Erstattung nur dann erfolgt, wenn die  Familienbelastungsgrenze überschritten wird. Wie hoch die Familienbelastungsgrenze aktuell ist, können Sie dem Merkblatt "Kostenfreiheit des Schulweges" (siehe Downloads) entnehmen.

Das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen bietet die Möglichkeit, den Antrag auf Kostenfreiheit des Schulwegs bequem von zu Hause aus online zu stellen.

Downloads

Antrag auf Erstattung von Fahrtkosten für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel - Stand: Januar 2024 (241,8 KB)

Merkblatt - Kostenfreiheit des Schulweges - Stand: Januar 2024 (189,0 KB)

Antrag auf Anerkennung eines privaten KFZs - Stand: Januar 2024 (267,0 KB)

365-Euro-Ticket (VGN) für Schülerinnen, Schüler und Auszubildende

Schülerinnen, Schüler und Auszubildende können ab 1. August 2020 für umgerechnet einen Euro am Tag sämtliche Busse und Bahnen im gesamten Verkehrsverbund Großraum Nürnberg (VGN) nutzen.

Möglich wird dies durch das neue 365-Euro-Ticket VGN für Schülerinnen, Schüler und Auszubildende. 360.000 Schüler, Azubis und weitere Berechtigte können im VGN in den Genuss des günstigen Tickets kommen und dieses sowohl für den Schulweg als auch in der Freizeit im gesamten VGN-Gebiet nutzen.

Für Schüler, die bisher im Rahmen der Kostenfreiheit des Schulwegs ihre Monatswertmarken kostenlos erhielten, ändert sich bei der Beschaffung des Tickets nicht viel. Sie bekommen zum Schuljahresbeginn im September von ihrer Schule das jetzt verbundweit gültige 365-Euro-Ticket VGN für Schülerinnen, Schüler und Auszubildende. Es gilt bis 31. August 2021.  Schüler, die ihr Ticket selbst zahlen müssen und alle anderen Berechtigten, können das 365-Euro-Ticket ab sofort zu jedem Monatsersten erwerben. Erster möglicher Gültigkeitstag ist der 1. August 2020.

Erhältlich ist das 365-Euro-Ticket VGN als HandyTicket über die Apps „VGN Fahrplan & Tickets“ und „DB Navigator“, als Versandticket im VGN Onlineshop, in Kundenbüros und Verkaufsstellen, an Fahrkartenautomaten sowie in Regionalbussen.

Wie bei allen Fahrkarten im Ausbildungsverkehr können generell alle Schülerinnen und Schüler öffentlicher, staatlich anerkannter bzw. genehmigter Privatschulen, Auszubildende, Bundesfreiwilligendienstleistende, Beamtenanwärter des einfachen und mittleren Dienstes sowie Teilnehmer an einem Freiwilligen Sozialen oder Ökologischen Jahr das Ticket erwerben. Voraussetzung ist, dass Schule, Ausbildungsplatz und der Wohnort im VGN-Gebiet liegen.

Download

Flyer zum 365 Euro-Ticket (VGN) für Schülerinnen, Schüler & Azubis Stand: 12/2020 (3,6 MB)