Führerschein
 
 

Erteilung eines Fahrgastscheins

Wenn Sie gewerblich ein Taxi, einen Mietwagen, einen PKW im Linienverkehr, bei Ausflugsfahrten oder Ferienziel-Reisen, sowie einen Krankenkraftwagen fahren wollen, benötigen Sie zusätzlich zu Ihrer allgemeinen Fahrerlaubnis eine gesonderte Fahrerlaubnis, die sog. Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.

Hinweis: Auch wenn beispielsweise eine Beförderung vom Reisebüro (Beförderer) zum Bahnhof unentgeltlich für seine Kunden erfolgt, ist ein Fahrgastschein nötig, da hinter diesem Service dennoch ein gewerbliches Handeln in Form von Werbung steckt.

Bei einer gemeinnützigen Vereinigung, die keine Gewinnerzielungsabsichten verfolgt aber trotzdem einen Unkostenbeitrag berechnet, der lediglich die Kosten decken soll, wird kein Fahrgastschein benötigt.

 

Voraussetzungen hierfür sind:

  • Besitz eines EU-Kartenführerscheins
  • Besitz der Klasse B seit mindestens 2 Jahren (Ausnahme: 1 Jahr bei Krankenkraftwagen)
  • Vollendung des 21. Lebensjahr (Ausnahme: 19. Lebensjahr bei Krankenkraftwagen)

 

Folgende Unterlagen werden für den Fahrgastschein benötigt:

  • Erweitertes Führungszeugnis (Bei Antragsteller aus dem EU-Ausland: Europäisches Führungszeugnis)
  • Ärztliches Gutachten nach Anlage 5 der FeV
  • Augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 der FeV
  • MPU (vereinfachter Reaktionstest)
  • Bei Taxi ist eine Ortskenntnisprüfung erforderlich. Diese ist bei uns abzulegen.
  • Bei Krankenkraftwagen ist eine Erste-Hilfe-Bescheinigung erforderlich
  • Eine Karteikartenabschrift der damaligen Ausstellungsbehörde, sofern der aktuelle Führerschein nicht vom Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen ausgestellt wurde.

 

Der Fahrgastschein ist 5 Jahre gültig und kann um je 5 Jahre verlängert werden.

 

Dazu sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Erweitertes Führungszeugnis (Bei Antragsteller aus dem EU-Ausland: Europäisches Führungszeugnis)
  • Ärztliches Gutachten nach Anlage 5 der FeV
  • Augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 der FeV
  • MPU, wenn über das 60. Lebensjahr hinaus verlängert werden soll (vereinfachter Reaktionstest)