Katastrophenschutz

Das Landratsamt als untere Katastrophenschutzbehörde ist für den Katastrophenschutz auf seinem Kreisgebiet zuständig und hat die Aufgabe, Großschadensereignisse (z. B. Erdbeben, Hochwasser, Waldbrand) abzuwehren und die dafür notwendigen Vorbereitungsmaßnahmen zu treffen.

Katastrophen sind Geschehen, die das Leben oder die Gesundheit einer Vielzahl von Menschen, bedeutende Sachwerte oder die natürlichen Lebensgrundlagen in ungewöhnlichem Maß gefährden oder schädigen und die ein Zusammenwirken von Behörden, Dienststellen und Organisationen unter der einheitlichen Leitung einer Katastrophenschutzbehörde erfordern.

Als vorbeugende Maßnahme sind hier die Erstellung und die Pflege von Katastrophenschutzplänen und Sonderalarmplänen besonders wichtig. Diese Einsatzmittel sollen eine schnellstmögliches Handeln und einen optimalen Einsatz von Hilfskräften im Ereignisfall sicherstellen. Dies alles dient dem Zweck eine Katastrophenlage möglichst schnell und sicher bearbeiten zu können.

Im Falle eines Großschadensereignisses tritt im Landratsamt ein Krisenstab zur Bewältigung
der Schadenslage zusammen. Diese sogenannte Führungsgruppe Katastrophenschutz (FüGK) übernimmt dann die politisch-administrative Einsatzleitung.

Jeder Landkreis hat des Weiteren ein Hilfeleistungskontingent der Feuerwehr zu stellen, welches auf Anforderung schnell in die Unglücksregion verlegt werden kann. In unserem Bereich wird dieses Kontingent in Zusammenarbeit mit dem Landkreis Roth und der Stadt Schwabach gestellt.

Aufgaben im Katastrophenschutz:

  • Verwaltung der staats- und bundeseigenen Katastrophenschutzausstattung
  • Erstellung von Sonderalarmplänen
  • Erstellung und Pflege der Katastrophenpläne
  • Verwaltung der Führungsgruppe Katastrophenschutz mit Kommunikationsgruppe (FüGK / KomFü)
  • Anlegen und Durchführung von Katastrophenschutzübungen
  • Lagebeurteilung vor Ort bei Großeinsätzen/speziellen Einsätzen
  • Verwaltung der Katastrophenschutzhelfer
  • Verwaltung des Bundeshaushaltes für die Bundesausstattung im erweiterten Katastrophenschutz und des Landeshaushaltes für landeseigene Ausstattung
  • Mitwirkung in der Einsatzleitung im Katastrophenfall und unterhalb der Katastrophenschwelle
  • Vollzug des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes (BayKSG)
  • Zivil - militärische Zusammenarbeit
  • Verwaltung der Schutzbauwerke im Landkreis

Selbstschutz der Bevölkerung

Wer sich hier informiert, Hinweise berücksichtigt und seine Erste Hilfe Kenntnisse regelmäßig auffrischt, hat ein gutes Stück „für den Notfall vorgesorgt“!

Jeden Tag hören wir in den Nachrichten von schweren Unfällen in unserer Region oder großen Katastrophen im In- und Ausland. Sie erschrecken uns auf Grund ihrer Anzahl, der unmittelbaren Nähe des Ereignisses oder der besonderer Tragik im jeweiligen Einzelfall. Dabei muss einem bewusst sein, dass man unter Umständen selbst sehr schnell betroffen sein kann, sei es als Ersthelferin bzw. Ersthelfer vor Ort oder auch als unmittelbar selbst betroffene Person. Die Geschehnisse reichen vom Hochwasser über Großbrände, heftigen Unwettern bis hin zu Stromausfällen.

Während die Bevölkerung davon ausgehen kann, dass Feuerwehr, Polizei, Rettungsdienste, andere Hilfsorganisationen und das Technische Hilfswerk schnellstmögliche Hilfe leisten, gibt es aber immer wieder auch Situationen, in denen diese Dienste nicht überall sofort eingreifen können und man sich zunächst einmal selbst helfen muss. In diesem Zusammenhang müssen sich die Menschen in unserem Land die Frage stellen, ob sie für den Fall der Fälle vorbereitet sind und sich und anderen in Notfällen helfen können. Das richtige Verhalten in solchen Situationen bezeichnet man als Selbstschutz.

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) hat zwischenzeitlich die Broschüre „Für den Notfall vorgesorgt" herausgegeben. Speziell für anwohnende Menschen von hochwassergefährdeten Regionen wurde eine Hochwassercheckliste erstellt.