Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen.
 
 

Naturschutzbeirat

Der Naturschutzbeirat hat die Aufgabe, die Untere Naturschutzbehörde wissenschaftlich und fachlich zu beraten. Der Naturschutzbeirat wird bei allen naturschutzfachlichen Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung und beim Erlass von Verordnungen beteiligt.

In diesem Gremium sind sachverständige Persönlichkeiten vertreten, die über möglichst umfassende ökologische Grundkenntnisse verfügen. Die Berufung dieser Personen erfolgt nach einem Ausschreibungsverfahren, an dem eine Vielzahl von Verbänden beteiligt wird.

Die Mitglieder des Naturschutzbeirates werden für den Zeitraum von jeweils fünf Jahren berufen und üben diese Tätigkeit ehrenamtlich aus.

Im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen sind fünf Mitglieder und fünf stellvertredente Personen für den Naturschutzbeirat berufen.