Abwasser

Als Abwasser bezeichnet man das durch Gebrauch verunreinigte (bzw. in seinen Eigenschaften oder seiner Zusammensetzung veränderte) Wasser, das von befestigten Flächen abfließende Niederschlagswasser sowie das anfallende Fremdwasser, welches in die Kanalisation durch bauliche Schäden eintritt.

Abwässer werden in der Kanalisation gesammelt und zu zentralen kommunalen Kläranlagen transportiert; dort wird das Abwasser behandelt und danach in als Vorfluter dienende Gewässer (hierzu zählt auch das Grundwasser) eingeleitet.

Haushalte, die nicht an die öffentliche Kanalisation angeschlossen sind, müssen das anfallende Abwasser vor der Einleitung in ein Gewässer in einer mechanisch-biologischen Kleinkläranlage reinigen.

  • Abwasserabgabe der Gemeinden
  • Abwasserbehandlungsanlagen
  • Abwassereinleitungen
  • Einleitung gefährlicher Stoffe in Kanäle

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