Wärmepumpen

Durch anhaltende Verteuerung fossiler Energien, gewinnen zunehmend alternative Energien an Bedeutung. Hierzu zählen unter anderen Erdwärmepumpen (Nutzung der Erdwärme) sowie Wasser-Wärmepumpen (Nutzung des Grundwassers).

Beide Alternativen der Energiegewinnung machen in der Regel einen Erdaufschluss nach Art. 30 BayWG erforderlich.

Dieser Erdaufschluss ist wie bei den sonstigen Grundwassererschließungen mittels Formblatt (unten bei Downloads) oder "online" (unten Online-Service) beim zuständigen Landratsamt anzuzeigen.

Hierzu gibt es in Bayern „anerkannte private Sachverständige in der Wasserwirtschaft“, die durch ihr Fachwissen und ihre Erfahrungen entsprechende Entscheidungshilfen geben können und deren Gutachten die Grundlage für die Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis bildet.

Weitere Informationen zu Erdwärmesonden stehen in einem Leitfaden zur Verfügung.