Landschaftspflege- und Naturparkförderung

Im Rahmen der Landschaftspflege- und Naturparkrichtlinien (LNPR) werden insbesondere Maßnahmen der Pflege, Wiederherstellung und Neuschaffung ökologisch wertvoller Lebensräume gefördert.

Grundsätzliches Ziel der Landschaftspflege ist,

  • Die nachhaltige Sicherung, Pflege und Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen und -räume für Menschen, Tiere und Pflanzen
  • Die Förderung des Aufbaus eines landesweiten Biotopverbunds
  • Die Bewahrung und Verbesserung einer vielgestaltigen, naturraumtypischen Kulturlandschaft für Erholungssuchende und als Heimat der ortsansässigen Bevölkerung
  • Die Durchführung von konkreten Artenschutzmaßnahmen für bedrohte und stark gefährdete Arten

Typische Maßnahmen sind beispielweise die Pflege von ehemaligen Schafhutungen und die Wiederherstellung der Beweidung, die Anpflanzung von Hecken, Feldgehölzen und Streuobstbeständen, die Erhaltung, Verbesserung oder Neuanlage von Nahrungs-, Nist-, Brut- und Laichplätzen für Amphibien, Fledermäuse oder den Weißstorch sowie die Anlage von Lehrpfaden, Erholungs- und Informationseinrichtungen in Naturparken, sofern sie überwiegend dem besseren Verständnis des Naturhaushalts und der Landschaftsentwicklung dienen und somit zur Entlastung von Natur und Landschaft beitragen.

Vorrangig werden Maßnahmen in geschützten Gebieten, wie z. B. NATURA 2000-Gebiete, Naturschutzgebiete, kartierte Biotope und auf Standorten bedrohter und gefährdeter Arten sowie in Gebieten mit besonderer Bedeutung für die Erholung (Naturparke) durchgeführt und gefördert.