Tierschutz

Tierhalter sind verpflichtet ihre Tiere angemessen zu ernähren, zu pflegen und verhaltensgerecht unterzubringen.

Der Tierschutz ist als Staatsziel im Grundgesetz verankert und im Tierschutzgesetz grundsätzlich geregelt. Werden Tierschutzverstöße angezeigt, so überprüft das Veterinäramt die Haltungsbedingungen sowie den Ernährungs- und Pflegezustand der Tiere. Bei festgestellten Verstößen werden geeignete Maßnahmen eingeleitet, um weiteres Tierleid zu verhindern.

Alle gewerblichen Tierhaltungen wie Tierzuchten, Tierheime, Tierhandel (z.B. Zoohandel), Zirkusbetriebe, Reit- und Fahrbetriebe, Tierbörsen und Tierausstellungen unterliegen generell der amtstierärztlichen Überwachung.

Ein weiterer wichtiger Bereich ist die Einhaltung und Überprüfung von tierschutzrechtlichen Vorgaben beim Transport von Nutz- und Schlachtvieh. Das tierschutzgerechte Schlachten ist in der Tierschutz-Schlachtverordnung geregelt und wird regelmäßig in den einzelnen Betrieben vom Veterinäramt überprüft.

Der Tierschutz hat in den letzten Jahren - nicht zuletzt durch die ausführliche Diskussion in der Öffentlichkeit - einen hohen Stellenwert erhalten und stellt die Amtstierärztinnen und Amtstierärzte vor anspruchsvolle und zeitaufwendige Aufgaben, die neben Fachwissen ein besonderes Geschick im Umgang mit den Tieren und deren Haltern erfordern.

Bei Verdacht auf einen gravierenden Verstoß gegen das Tierschutzrecht, der mit erheblichen Leiden oder Schmerzen eines Tieres einhergeht und vom Tierhalter nicht abgestellt wird, ist außerhalb der Dienstzeiten oder an Wochenenden der Amtstierarzt über die zuständige Polizeiinspektion zu verständigen.

Polizeiinspektion Weißenburg             
09141/ 8687-0

Polizeiinspektion Gunzenhausen         
09831/ 6788-0

Polizeiinspektion Treuchtlingen          
09142/ 9644-0