Informationen zur Blauzungenkrankheit - Ende der BT-Restriktionszonen

Die wegen der Blauzungenkrankheit (BT) eingerichteten Restriktionszonen in Bayern, die für Landwirte mit strengen Auflagen für z.B. das Verbringen/Handeln aus Sperrzonen in freie Gebiete verbunden waren, können nach Angaben des Umweltministeriums aufgehoben werden.

Nach der Feststellung eines Ausbruchs der Blauzungenkrankheit in Baden-Württemberg Anfang des Jahres 2019 wurden Sperrzonen auch in einigen westlichen Landkreisen im Freistaat errichtet. Davon war der gesamte Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen betroffen. Die zugehörige Allgemeinverfügung wurde nun aufgehoben, die Restriktionszone im Landkreis gilt ab Freitag, 25. Juni. 2021 nicht mehr.

Die Einrichtung von BT-Restriktionszonen ist europarechtlich vorgegeben und erfolgte in Abstimmung zwischen dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft und allen Ländern.

Eine Aufhebung der BT-Restriktionszone durch die zuständigen Kreisverwaltungsbehörden ist nach geltendem EU-Recht frühestens zwei Jahre nach dem letzten BT-Fall möglich. Die EU-Kommission muss der Aufhebung zustimmen. Diese Zustimmung erfolgte jetzt, nachdem die hierfür notwendigen Maßnahmen gegenüber der EU-Kommission frühzeitig vom Verbraucherschutzministerium in die Wege geleitet wurden.

Grundlegende Informationen zur Blauzungenkrankheit

Die Blauzungenkrankheit (Bluetongue disease - BT) ist eine virusbedingte Krankheit der Schafe und Rinder, die anzeigepflichtig ist. Ziegen, Neuweltkameliden (u.a. Lamas, Alpakas) und Wildwiederkäuer (z. B. Rehe und Hirsch) sind für die Blauzungenkrankheit ebenfalls empfänglich.

Im August 2006 wurde das Blauzungen-Virus-Serotyp 8 (BTV-8) erstmals in Deutschland festgestellt. Es breitete sich in den Jahren 2007 bis 2008 über einen großen Teil Deutschlands aus. Das gesamte Bundesgebiet wurde damals als BTV-8-Restriktionszone ausgewiesen. Von 2012 bis Dezember 2018 war Deutschland offiziell frei von dieser Tierseuche.

Im Dezember 2018 jedoch wurden erste Fälle von BTV-8 Infektionen in Baden Württemberg bestätigt. Westliche Teile des Landkreises Ansbach fallen bereits seit 2. Februar 2019 in die Restriktionszone, da in einem Betrieb in Bad Herrenalb, Landkreis Calw in Baden-Württemberg, der Ausbruch des Virus festgestellt wurde.

Der Erreger kommt weltweit in tropischen und subtropischen Regionen vor. Die Übertragung erfolgt über blutsaugende Insekten, sogenannte Gnitzen. In diesen kann sich das Virus produktiv vermehren und längere Zeit verweilen.

Vor allem bei Schafen entwickeln sich schwere klinische Symptome Bei erkrankten Schafen sieht man häufig Entzündungen der Kopfschleimhäute. Infizierte Rinder zeigen in der Regel weniger ausgeprägte Symptome, Aborte sind häufig die einzigen Anzeichen der Blauzungeninfektion beim Rind.

Für den Menschen ist die Blauzungenkrankheit ungefährlich.

Presseanfragen

Presseanfragen richten Sie bitte direkt an die Pressestelle (Claudia Wagner, Telefonnummer 09141 902-390, E-Mail: pressestelle.lra@landkreis-wug.de). Vielen Dank.

Notfälle außerhalb der Dienstzeiten

Bei Verdacht des Auftretens einer Tierseuche außerhalb der Dienstzeiten oder an Wochenenden ist der Amtstierarzt über die zuständige Polizeiinspektion zu verständigen.

Polizeiinspektion Weißenburg             
 09141/ 8687-0

Polizeiinspektion Gunzenhausen         
09831/ 6788-0

Polizeiinspektion Treuchtlingen          
09142/ 9644-0