Grundlegende Informationen zum Schutz von Geflügelbeständen vor der Newcastle-Krankheit“

(auch atypische Geflügelpest genannt)

Die Newcastle-Krankheit ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, die bei Hühnervögeln schwere Verluste verursacht. Der Erreger ist das aviäre Paramyxovirus 1 (APMV-1). Das Virus hat ein breites Wirtsspektrum und infiziert viele unterschiedliche Vogelarten. Am empfänglichsten für die Krankheit gelten Hühner und Truthühner und hier insbesondere junge Tiere. Bei Tauben sowie Enten und Gänsen verläuft die Erkrankung deutlich milder. Eine Sonderform stellen Infektionen mit einer Variante des APMV-1 dar, die sich insbesondere auf Tauben auswirkt und bei dieser Tierart Verluste verursacht. Diese Variante ist weltweit verbreitet. Sie kann Hühnervögel effizient infizieren. Da es sich zumeist um mittelvirulente Virenstämme handelt, verlaufen Infektionen bei adulten Hühnern in der Regel gutartig.

Die Einschleppung des Virus in einen virusfreien Bestand erfolgt meistens über klinisch unauffällige infizierte Zukäufe, die sich noch in der Inkubationsphase befinden, zum Teil auch über infizierte Wildvögel. Innerhalb des Bestandes breitet sich das Virus in der Regel dann rasant aus. Die Übertragung des Erregers der atypischen Geflügelpest von Tier zu Tier erfolgt über die Atemluft, direkten Kontakt oder die Nahrungsaufnahme. Infizierte Tiere scheiden das Virus über Se- und Exkrete, einschließlich Eier aus. Eine indirekte Übertragung über Personen und Gegenstände ist auch möglich. Der Schweregrad der Erkrankung variiert und reicht von Verläufen ohne Symptome bis hin zu schweren extrem schnellen Krankheitsverläufen mit hoher Sterberate. Charakteristisch für eine schwere Erkrankung nach Infektion mit hochvirulenten Virusstämmen sind ein drastischer Rückgang der Legeleistung, hochgradige Apathie, bläulich verfärbte Kämme, Atemnot, Ödeme an Kopf- und Kehllappen und grüngelblicher Durchfall. Später sind auch Lähmungen der Bein- und Flügelmuskulatur und Halsverdrehen zu beobachten.

Die Newcastle-Krankheit ist eine auf den Menschen übertragbare Infektion (Zoonose), gilt aber allgemein als ungefährlich für den Menschen. In seltenen Fällen kann der auf den Menschen übertragene Erreger APMV-1 zu Bindehautentzündungen führen.

Besitzer von Hühnern oder Truthühnern (Puten) – auch Hobbyhalter - haben alle ihre Tiere gegen die Newcastle-Krankheit impfen zu lassen. Es stehen Lebend- und Inaktivatimpfstoffe zur Verfügung. Die Lebendimpfstoffe werden über das Trinkwasser, Augentropfen oder als Aerosolspray verabreicht. Sie haben nur eine begrenzte Wirksamkeitsdauer und sind entsprechend der Herstellerangaben wiederholt zu verabreichen. Injizierbare Inaktivatimpfstoffe werden als Wiederholungsimpfung nach Erstimmunisierung mit einem Lebendimpfstoff verabreicht.

Für eine Impfung ihres Hühner- bzw. Putenbestandes sollen sich Geflügelhalter an ihren Hoftierarzt wenden, da die Impfung von Rasse- und Hobbygeflügel immer unter Aufsicht eines Tierarztes durchgeführt werden muss. Junghennen, die von kommerziellen Züchtern verkauft werden, sind in der Regel grundimmunisiert. Sie sollten idealerweise mindestsens einmal mit einem Lebend- und einmal mit einem Inaktivatimpfstoff geimpft sein. Dann kann von einem Immunschutz über die gesamte Legeperiode ausgegangen werden. Bei Zukäufen sollte grundsätzlich der Impfstatus erfragt werden.

Weitergehende Informationen rund um die Krankheit atypische Geflügelpest und die ND-Pflichtimpfung sind auf den Internetseiten des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit unter www.lgl.bayern.de/tiergesundheit/tierkrankheiten/virusinfektionen sowie auf der Homepage der Ständigen Impfkommission Veterinärmedizin (StIKo Vet) https://stiko-vet.fli.de/de/aktuelles/ zu finden, die zur ND-Pflichtimpfung von Geflügel in Hobbyhaltung eine zwölfseitige Informationsbroschüre veröffentlicht hat.

Notfälle außerhalb der Dienstzeiten

Bei Verdacht des Auftretens einer Tierseuche außerhalb der Dienstzeiten oder an Wochenenden ist der Amtstierarzt über die zuständige Polizeiinspektion zu verständigen.

Polizeiinspektion Weißenburg             
 09141/ 8687-0

Polizeiinspektion Gunzenhausen         
09831/ 6788-0

Polizeiinspektion Treuchtlingen          
09142/ 9644-0