Kreisarchivpflege

Die ehrenamtlichen Kreisarchivpfleger/innen haben die Aufgabe, die Kommunen des Landkreises Weißenburg Gunzenhausen in allen Fragen der kommunalen Archivpflege zu beraten und zu unterstützen.
Die Archivpflege ist nicht in das Ermessen der Kommunen gestellt.

Zum Aufgabenbereich der Kreisarchivpflege gehört:

  • die Verantwortlichen in den Kommunen darauf hinzuweisen, dass Archivpflege eine vom Gesetzgeber übertragene Aufgabe von Verfassungsrang ist, deren Durchführung eigenverantwortlich und in Gesetzen geregelt ist,
  • die Kommunen bei der Lagerung der archivierten Unterlagen sowie bei der Schaffung von geeigneten Archivräumen zu beraten, in denen das Archivgut so aufbewahrt werden kann, dass es nach konservatorischen Gesichtspunkten in der ursprünglichen Form oder zumindest in seinem Informationsgehalt erhalten bleibt. Der Archivraum muss Schutz vor Wasser, Verschmutzung (Staub), Ungeziefer, Schimmel- und Pilzbefall, unbefugtem Zugang und Diebstahl bieten,
  • auf den Gesamtumfang eines Kommunalarchivs hinzuweisen. Das Kommunalarchiv darf nicht nur das Verwaltungshandeln der Kommunalverwaltung wiedergeben. Es soll auch das gesamte politische, gesellschaftliche, wirtschaftliche, rechts-, kunst-, kultur-, gesellschafts-, familiengeschichtliche und volkskundliche Leben der Kommune und die Leistung ihrer Menschen für künftige Generationen erhalten bleiben. Das fordert den Aufbau einer musealen und zeitgeschichtlichen Dokumentationssammlung,
  • die Überprüfung der Durchführung der Archivpflege. Die Kommune hat als verantwortlicher Archivbetreiber vom Gesetzgeber den Auftrag zu Übernahme, Verwahrung, Verwaltung und Pflege (Reinigung und Entmetallisierung), Erstelllung eines Findbuches und Darbietung des Archivgutes. Es ergibt sich auch der Bildungsauftrag eines Archivs in Schule und Öffentlichkeit,
  • auf die Einheit von Archiv-, Denkmal- und Heimatpflege auf kommunaler Ebene hinzuweisen.

Zur ehrenamtlichen Kreisarchivpflege gehört auch die Beratung vor Ort.