Corona-Regelungen im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen
Folgende Regelungen gelten aktuell im Landkreis:
Kontaktbeschränkungen
Zulässig sind Treffen zwischen Personen aus einem Haushalt mit den Angehörigen eines weiteren Haushaltes beschränkt auf insgesamt max. fünf Personen.
Einzelhandel
In Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen die 7-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100 liegt, ist zusätzlich zu den in der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung genannten Betrieben und Ladengeschäften, die inzidenzunabhängig geöffnet sind, die Öffnung von Ladengeschäften für einzelne Kundinnen und nur noch nach vorheriger Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum zulässig (sog. „Click-und-Meet“). Die Zahl der gleichzeitig im Ladengeschäft anwesenden Kunden darf dabei nicht höher als ein Kunde je 40 qm der Verkaufsfläche sein. Der Betreiber hat die Kontaktdaten der Kunden zu erheben.
Sportausübung
Es ist nur kontaktfreier Individualsport im Außenbereich mit max. fünf Personen aus zwei Haushalten sowie unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren erlaubt, auch auf Außensportanlagen.
Kulturstätten
Museen, Ausstellungen, vergleichbare Kulturstätten sowie zoologische und botanische Gärten können für Besucherinnen und Besucher nur noch nach vorheriger Terminbuchung und unter der Einhaltung von weiteren Vorgaben (Höchstbesucherzahl, FFP2-Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher, ein vorliegendes Schutz- und Hygienekonzept und Erhebung der Kontaktdaten durch den Betreiber) öffnen.
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