PCR-Testangebote in Weißenburg und Gunzenhausen
Für bestimmte Personengruppen sind PCR-Tests kostenlos.
Ob Sie zu dieser Personengruppe gehören und welche Nachweise Sie dazu vorlegen müssen, finden Sie in folgender Übersicht. Kostenlose PCR-Tests erhalten diese Gruppen an den lokalen Testzentren des Landkreises in Weißenburg und Gunzenhausen.
Nachweis:
- Positiver Schnelltest: Zertifikat der Schnellteststation
- Positiver Selbsttest: Luftdicht verpacktes Testkit (wird im Testzentrum einbehalten)
- Positiver Poolingtest: Nachweis der Schule
Nachweis:
- Quarantänebescheid
- Positiver Selbsttest (siehe positiver Schnelltest, Selbsttest oder Poolingtest)
Nachweis:
- Nachweis der Einrichtung oder des Gesundheitsamtes
Nachweis:
- Einweisung, Krankenschein, etc des Arztes bzw. der Einrichtung
Nachweis:
- Berechtigungsschein der Einrichtung
Hinweis:
PCR Tests, die ausschließlich aufgrund von Symptomen (keine Kontaktperson oder positiver Schnell-/Selbsttest) durchgeführt werden sollen, dürfen laut Testverordnung nicht in Testzentren durchgeführt werden, sondern ausschließlich von einem Arzt im Rahmen der Krankenbehandlung.
Hinweis:
Aufgrund der Änderung des Bayerischen Testangebots können ab 1. April keine kostenlosen PCR-Tests mehr für Personen, die aufgrund med. Kontraindikation nicht geimpft sind, Schwangere und Stillende angeboten werden.