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Aktuelles zur Senefelder-Schule in Treuchtlingen
Mitte Oktober musste die Nutzung des Altgebäudes der Senefelder-Schule in Treuchtlingen aufgrund von festgestellten Mängeln im Bereich des Brandschutzes von der Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen umgehend untersagt werden. Durch das außerordentlich hohe Engagement der Schulleitung, des Zweckverbands, der Stadt Treuchtlingen sowie anderer externer Partner konnten bereits nach den Herbstferien alle Schülerinnen und Schüler an verschiedenen Standorten wieder in Präsenz unterrichtet werden. Um zeitnah am bisherigen Schulstandort der Senefelder-Schule in Treuchtlingen eine zentrale Lösung für die weitere Beschulung der Schülerinnen und Schüler zu finden, hat der Zweckverband zwischenzeitlich unter Einschaltung externer Brandschutzexperten verschiedene Alternativen geprüft und final mit der Bauaufsichtsbehörde am Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen abgestimmt. (Stand: 15.11.2023)
Direkt nach der Nutzungsuntersagung wurden dabei zwei Möglichkeiten konkret geprüft, um zeitnah wieder alle Schüler an einem Standort unterrichten zu können: Zum einen wurde eine Modullösung, also mit Containern als Klassenzimmer geprüft und vorbereitet, zum anderen wurde über die Beauftragung eines externen Brandschutzplaners und eines Prüfsachverständigen das Altgebäude untersucht. Die Untersuchungen sollten aufzeigen, ob das Altgebäude trotz der festgestellten Mängel im Bereich des baulichen und anlagentechnischen Brandschutzes durch Umsetzung von geeigneten Kompensationsmaßnahmen zeitnah weiter genutzt werden kann, ohne dass damit weiter eine Gefährdung für Leib und Leben der Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrkräfte verbunden ist.
In den vergangenen zwei Wochen wurden daraufhin im Altgebäude verschiedene Prüfungen durch externe Prüfsachverständige, Sachverständige und Sachkundige durchgeführt. Beispielweise wurde das Stahlträgerskelett u.a. auf seine Feuerwiderstandsdauer geprüft. Auch wurde ermittelt, in welchem Umfang eine automatische Brandmeldeanlage installiert werden kann. Auch die vorhandenen elektrischen Anlagen wurden von einem weiteren Prüfsachverständigen überprüft.
Wiederaufnahme des Schulbetriebs im Altgebäude
Auf Grundlage der vorliegenden Prüfberichte der verschiedenen eingeschalteten Sachverständigen wurde von einem externen Brandschutzfachplaner ein umfassendes Maßnahmenkonzept zur Kompensation der Brandschutzmängel für den Altbau der Senefelder-Schule erstellt und von einem unabhängigen Prüfsachverständigen geprüft.
Die vom Brandschutzplaner formulierten Abweichungsanträge inkl. der vorgeschlagenen Kompensationsmaßnahmen wurden vom Prüfsachverständigen im Rahmen einer Bescheinigung Brandschutz III bestätigt.
Nach Umsetzung der entsprechenden organisatorischen und technischen Maßnahmen sowie der Kompensationsmaßnahmen im Bereich des baulichen Brandschutzes ist keine erhebliche Gefahr für Leib und Leben mehr vorhanden bzw. die Gefahr soweit reduziert, dass die bauaufsichtlichen Schutzziele auf andere Weise gewährleistet werden können.
Bei den notwendigen Maßnahmen geht es konkret um die Erstellung von Ausführungsplänen sowie Durchführung von umfassenden Unterweisungen im organisatorischen Brandschutz, aber auch das Beseitigen von Brandlasten z.B. durch das Leerräumen der Bibliothek im ersten Stock sowie einer Optimierung der zweiten baulichen Rettungswege. Außerdem muss eine bei der Integrierten Leitstelle aufgeschaltete Brandmeldeanlage installiert werden. Dabei soll eine Brandmeldeanlage zum Einsatz kommen, die insbesondere die Flure bzw. Verkehrsflächen sowie Zwischendeckenbereiche mit erhöhten Brandlasten überwacht. Durch die Installation dieser Anlage soll ein möglicher Brandherd möglichst schnell entdeckt werden und neben der Alarmierung im Schulgebäude vor Ort zugleich auch eine direkte sowie schnelle Alarmierung der Integrierten Leitstelle und damit der Feuerwehreinesatzkräfte erfolgen. Zudem sollen die vorhandenen sicherheitstechnischen Anlagen in engen zeitlichen Abständen regelmäßig geprüft werden.
Durch die Bescheinigung des Prüfsachverständigen und nach Umsetzung der beschriebenen notwendigen Maßnahmen steht auch aus Sicht der Bauaufsichtsbehörde einer Wiedernutzung des Altgebäudes nichts mehr im Wege. Der Zweckverband hat in seiner jüngsten Sitzung einstimmig beschlossen, die notwendigen Maßnahmen durchführen zu lassen, um das Altgebäude möglichst schnell wieder nutzen zu können. Eine kostenintensive Modullösung in Form der Aufstellung von Schulcontainern wird somit nicht weiterverfolgt.
Wie lange die Umsetzung der notwendigen Maßnahmen dauert, kann derzeit nicht genau abgeschätzt werden. Das Ziel der Schulleitung und des Zweckverbands nach den Weihnachtsferien wieder Präsenzunterricht am Standort zu ermöglichen, ist auch aus Sicht des Prüfsachverständigen und der Bauaufsichtsbehörde nicht gänzlich ausgeschlossen. Eine genaue Zeitangabe ist zum jetzigen Zeitpunkt allerdings noch schwierig. Das Landratsamt bzw. der Zweckverband werden über die weiteren Entwicklungen informieren.