Die Regelungen zu Genehmigungen im Güterkraftverkehr ändern sich zum 21. Mai 2022. Bislang waren Transporte im gewerblichen Güterkraftverkehr grundsätzlich erst ab einem zulässigen Gesamtgewicht (einschließlich Anhänger) von über 3,5 Tonnen genehmigungspflichtig. Transporte im grenzüberschreitenden EU-Verkehr müssen in Zukunft bereits ab einem zulässigen Gesamtgewicht von über 2,5 bis 3,5 Tonnen genehmigt werden.
Für Transportfahrten ausschließlich innerhalb Deutschlands wird wie bisher erst ab einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen eine Erlaubnis benötigt.
Unternehmen mit Sitz im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen können die Genehmigung bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde im Landratsamt beantragen.
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