Verbringen innerhalb des Sperrgebietes
Für das Verbringen von Zucht-, Nutz- und Schlachttieren empfänglicher Arten, wie z. B. Rinder, Schafe oder Ziegen, innerhalb des Sperrgebietes ist eine Zulassung erforderlich. Zur Beantragung der Zulassung hat der Tierhalter dem Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen -Veterinäramt-
- postalisch an Bahnhofstraße 2, 91781 Weißenburg i. Bay.
- per Telefax an 09141 902-371 oder
- per E-Mail an veterinaeramt.lra@landkreis-wug.de
die "Tierhaltererklärung innerhalb des Sperrgebietes" zu übersenden.
Verbringen von Schlachttieren aus dem Sperrgebiet in freie Gebiete innerhalb Deutschlands
Beim Verbringen von Schlachtieren empfänglicher Arten aus dem Sperrgebiet in freie Gebiete innerhalb Deutschlands ist die "Tierhaltererklärung zum innerstaatlichen Verbringen von Schlachttieren" mitzuführen und dem amtlichen Tierarzt am Schlachthof zu übergeben.
Verbringen von Nutz- und Zuchttieren aus dem Sperrgebiet in freie Gebiete
Für das Verbringen von Nutz- und Zuchttieren aus dem Sperrgebiet in freie Gebiete sind unterschiedliche Optionen möglich. Dabei ist zu beachten, dass Zucht- und Nutztiere empfänglicher Arten aus der Sperrzone in freie Gebiete nur verbracht werden dürfen, wenn sie – neben ggf. weiteren Bedingungen – nachweislich über einen Impfschutz gegen das aktuelle BT-Virus (BTV-8) verfügen oder vor dem Verbringen virologisch mit negativem Ergebnis auf BTV untersucht werden.
Achtung:
Ab 01.04.2020 entfallen die bisher notwendigen Blutuntersuchungen für die Verbringung von Kälbern innerhalb Deutschlands, deren Muttertiere während der Trächtigkeit (mindestens 28 Tage vor der Geburt) grundimmunisiert (BTV8) worden sind. Die Impfungen müssen in der HI-Tier Datenbank eingetragen sein und die Kälber müssen unmittelbar nach der Geburt mit Biestmilch des eigenen Muttertieres getränkt worden sein. Die Tierhaltererklärung ist beim Verbringen der Kälber mitzuführen.
Weitere Informationen zu den Voraussetzungen erhalten Sie direkt beim Veterinäramt des Landratsamtes Weißenburg-Gunzenhausen sowie auf der Webseite des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und
Lebensmittelsicherheit (LGL) .
Beim Verbringen von Nutz- und Zuchttieren empfänglicher Arten aus dem Sperrgebiet in freie Gebiete innerhalb Deutschlands sind folgende Tierhaltererklärungen (je nach Tierart) mitzuführen:
Tierhaltererklärung zum innerstaatlichen Verbringen von Kälbern in einem Alter von bis zu 90 Tagen
Übersicht über die Verbringungsregelungen
Regelungen für die Verbringung von Wiederkäuern aus BT-Sperrzonen in BT-Virus-freie Gebiete
Notfälle außerhalb der Dienstzeiten
Bei Verdacht des Auftretens einer Tierseuche außerhalb der Dienstzeiten oder an Wochenenden ist der Amtstierarzt über die zuständige Polizeiinspektion zu verständigen.
Polizeiinspektion Weißenburg
09141/ 8687-0
Polizeiinspektion Gunzenhausen
09831/ 6788-0
Polizeiinspektion Treuchtlingen
09142/ 9644-0