Abweichende Servicezeiten
Ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung während der Corona-Pandemie:
- Kfz-Zulassungswesen
- Führerscheinwesen
Abweichende Servicezeiten gelten für folgende Verwaltungsbereiche:
- Finanzverwaltung
- Wasserrecht
- Gesundheitswesen
Vormittags:
Montag- bis Freitagvormittag jeweils von 07.30 bis 12.00 Uhr ohne vorherige Terminvereinbarung.
Nachmittags:
Montag-, Dienstag- sowie Donnerstagnachmittag ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung. Am Mittwoch- sowie Freitagnachmittag ist bei den o. g. Verwaltungsbereichen keine Terminvereinbarung möglich.