Antrag zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit
 
 

Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit bei Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit

Deutsche Staatsangehörige verlieren die deutsche Staatsangehörigkeit gem. § 25 Abs. 1 StAG grundsätzlich dann, wenn sie freiwillig auf Antrag eine ausländische Staatsangehörigkeit annehmen. Dabei kommt es nicht darauf an, ob sie sich im Inland oder Ausland aufhalten.

Ausnahmsweise geht die deutsche Staatsangehörigkeit nach derzeit geltender Rechtslage in folgenden Fällen nicht verloren:

  • Erwerb der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, der Schweiz oder eines Staates mit dem die Bundesrepublik Deutschland einen entsprechenden völkerrechtlichen Vertrag abgeschlossen hat
  • wenn vor Erwerb der ausländischen Staatsangehörigkeit durch die zuständige Behörde (Regierung von Mittelfranken) eine Beibehaltungsgenehmigung erteilt wurde

Antrag zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit

Möchten Sie einen Antrag auf Genehmigung der Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit stellen, wenden Sie sich bitte an den seitlich genannten Ansprechpartner. Es besteht auch die Möglichkeit, den Antrag online zu stellen. Für die Online-Antragstellung ist eine Anmeldung mit Ihrer BayernID erforderlich. Die Gebühr muss dann online bezahlt werden.