Koch beim Abwasch
 
 

Lebensmittelüberwachung

Grundsteine für gute und saubere Lebensmittel werden bereits bei der Gewinnung und weiteren Verarbeitung gelegt. Daher dient die Lebensmittelüberwachung dem gesundheitlichen Verbraucherschutz.

Eine der Hauptaufgaben der amtlichen Lebensmittelüberwachung liegt in der Überwachung der gewerblichen Betriebe, die Lebensmittel herstellen, bearbeiten oder verkaufen. Dazu gehören z.B. Supermärkte, Restaurants, Imbissbetriebe, Kioske, Bäckereien, Fleischereien, Getränkehändler genauso wie Obst- und Gemüseerzeuger, milchproduzierende landwirtschaftliche Betriebe und industrielle Verarbeitungsbetriebe für z.B. Fleisch- und Wurstwaren oder Brauereien und Mineralwasserhersteller. Die Kontrolle umfasst also alle Produktionsstufen von der Urproduktion bis hin zum Einzelhandel und der Gastronomie.

Außerdem unterliegen auch Betriebe, die Kosmetika, Bedarfsgegenstände (z.B. Textilien, Spielzeug, Essgeschirr) oder Tabakerzeugnisse produzieren oder in Verkehr bringen, der Überwachung durch die Mitarbeiter der Lebensmittelüberwachung.

Die regelmäßige Überwachung der Betriebe erfolgt auf der Basis einer Risikobeurteilung eines jeden Betriebs und darüber hinaus auch anlassbezogen z.B. bei Beschwerden von Verbrauchern. Außerdem werden amtliche Proben von Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen und Kosmetika sowohl im Verdachtsfall als auch im Rahmen bundesweiter Kontrollprogramme wie dem Lebensmittel-Monitoring, dem Bundesweiten Überwachungsplan (BÜP) und dem Mehrjährigen Nationalen Kontrollplan auf Rückstände (MNKP) genommen.

Beschwerden über Lebensmittel oder Betriebshygiene

Stellen Sie Mängel bei einem von Ihnen gekauften Lebensmittel oder bei der Betriebshygiene fest, so wenden Sie sich möglichst zeitnah an einen der als Kontaktperson genannten Lebensmittelüberwachungsbeamten. Die Gebietszuständigkeit der Beamten ist aus der unten dargestellten Landkreiskarte erkennbar, wobei aber jeder Überwachungsbeamte Beschwerden entgegen nimmt.

Bewahren Sie sowohl die mangelhaften Lebensmittel bis zur Übergabe an die lebensmittelüberwachende Person je nach Zustand (gefroren, gekühlt, trocken oder dunkel), als auch den Kassenzettel (wenn vorhanden) auf.

Notfälle außerhalb der Dienstzeiten

Bei Verdacht auf gravierende lebensmittelrechtliche Verstöße oder eine Gesundheitsgefährdung durch Lebensmittel ist außerhalb der Dienstzeiten oder an Wochenenden die Lebensmittelüberwachung über die zuständige Polizeiinspektion zu verständigen.

Polizeiinspektion Weißenburg   
09141/ 8687-0

Polizeiinspektion Gunzenhausen
09831/ 6788-0

Polizeiinspektion Treuchtlingen
09142/ 9644-0

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