Beschwerden über Lebensmittel oder Betriebshygiene
Stellen Sie Mängel bei einem von Ihnen gekauften Lebensmittel oder bei der Betriebshygiene fest, so wenden Sie sich möglichst zeitnah an einen der als Kontaktperson genannten Lebensmittelüberwachungsbeamten. Die Gebietszuständigkeit der Beamten ist aus der unten dargestellten Landkreiskarte erkennbar, wobei aber jeder Überwachungsbeamte Beschwerden entgegen nimmt.
Bewahren Sie sowohl die mangelhaften Lebensmittel bis zur Übergabe an die lebensmittelüberwachende Person je nach Zustand (gefroren, gekühlt, trocken oder dunkel), als auch den Kassenzettel (wenn vorhanden) auf.
Notfälle außerhalb der Dienstzeiten
Bei Verdacht auf gravierende lebensmittelrechtliche Verstöße oder eine Gesundheitsgefährdung durch Lebensmittel ist außerhalb der Dienstzeiten oder an Wochenenden die Lebensmittelüberwachung über die zuständige Polizeiinspektion zu verständigen.
Polizeiinspektion Weißenburg
09141/ 8687-0
Polizeiinspektion Gunzenhausen
09831/ 6788-0
Polizeiinspektion Treuchtlingen
09142/ 9644-0