Badegewässerqualität & - profile

In unserem Landkreis gibt es vier EU-Badegewässer. Das sind der Kleine Brombachsee, der Große Brombachsee, der Altmühlsee und der Hahnenkammsee.

Übersicht EU-Badegewässer im Landkreis

Auf der Karte finden Sie die vier EU-Badegewässer Altmühlsee, den Großen und Kleinen Brombachsee und den Hahnenkammsee. Mit einem Klick auf die farbig gekennzeichneten Seezentren können Sie sich darüber informieren, ob der Badestrand aktuell zum Baden geeignet ist.  

Alle Seezentren sind unter der Karte nochmal aufgelistet. 


Übersicht der Seezentren im Landkreis

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Was sind EU-Badegewässer?
Badegewässer mit überregionaler Bedeutung sind offiziell als EU-Badegewässer ausgewiesen. Die Wasserqualität, eine gute Infrastruktur, sanitäre Einrichtungen und die Sicherheit sind hierbei ausschlaggebend.

Wie sauber ist ein Badegewässer? 
Ein Schwimmer schluckt durchschnittlich rund 50 ml Wasser. Bei Kindern, die im Wasser spielen, kann es auch um ein vielfaches mehr sein. Mikroorganismen (und damit u.U. auch Krankheitserreger) im Wasser können auf diese Weise leicht in den menschlichen Körper gelangen. Deshalb sollte man sich bewusst sein, dass ein Badegewässer keine – durch intensive Planung – errichtete Badeanstalt ist.

Badegewässer unterliegen der hygienischen Überwachung durch die Gesundheitsbehörden. Die Wasserproben werden im Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) untersucht.

EU-Einstufung der Badegewässerqualität

Eine Einstufung nach EU-Badegewässerrichtlinie wird unter Durchführung einer speziellen Konformitätsberechnung vorgenommen. Hierzu werden alle Messwerte der vergangenen vier Jahre herangezogen. Bei neugemeldeten oder nach Sanierungsmaßnahmen wieder zugelassenen EU-Badeplätzen kann eine Berechnung auch für einen Zeitraum von weniger als vier Jahren durchgeführt werden, doch müssen mindestens sechzehn Proben vorliegen.

Symbole in Form von Sternen geben die entsprechende Badegewässerqualität an.

Auffällige Ereignisse in der Badesaison

Die Überwachung des Badeplatzes durch das Gesundheitsamt soll Sie auch vor der Auswirkung durch Ereignisse schützen, die die Badegewässerqualität und die Gesundheit der Badenden beeinträchtigen können. Hierüber werden Sie hier informiert und neben den seitens der Behörde zu ergreifenden Abhilfemaßnahmen kann auch ein zeitweises Badeverbot zu Ihrem Schutz erlassen werden.

Eine Badewarnung wird ausgesprochen, wenn z. B.

die Konzentration der Cyanobakterien im Gewässer einen bestimmten Grenzwert überschreitet und daher der Gesundheitsschutz der Badenden nicht gewährleistet werden kann. Mit zunehmender Konzentration steigt auch die Gefahr gesundheitlicher Risiken, so dass das örtliche Gesundheitsamt  bei einem Massenauftreten von Blaualgen mit hohem Toxingehalt im Gewässer ein Badeverbot ausspricht.

Ein Badeverbot wird ausgesprochen, wenn

  • nach dem Ergebnis der Ortsbesichtigung mit einer fäkalen Verunreinigung des Badegewässers zu rechnen ist, soweit davon eine Gefahr für die Gesundheit der Badenden ausgeht,
  • bei der Badegewässerüberwachung für den Parameter Escherichia coli ein Einzelwert von mehr als 1.800/100 ml und/oder für den Parameter Intestinale Enterokokken ein Einzelwert von mehr als 700/100 ml festgestellt wird und ein unverzüglich veranlasste Kontrolluntersuchung eine Überschreitung der oben angegebenen Werte bestätigt oder
  • Blaualgen in einer Konzentration vorhanden sind, die geeignet ist, die Gesundheit der Badenden zu gefährden.

Das Badeverbot wird örtlich und durch sichtbare Schilder oder Zeichen an der Badestelle bekannt gemacht. Zusätzlich zum Symbol kommt ein Zusatz „VOM BADEN WIRD ABGERATEN“ oder „BADEN VERBOTEN“. Die Aufhebung eines Badeverbotes erfolgt dann, wenn eine Gesundheitsgefährdung nicht mehr zu befürchten ist. Ein Badeverbot aufgrund der überschrittenen Einzelwerte mit Enterokokken bzw. Escherichia coli kann aufgehoben werden, wenn Untersuchungen an zwei nachfolgenden Tagen erbringen, dass die Einzelwerte wieder im akzeptablen Bereich liegen.