Einführung der reformierten Schuleingangsuntersuchung (rSEU)
im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen.
Für einen bestmöglichen Schulstart findet die Schuleingangsuntersuchung nun früher statt.
Durch die Schuleingangsuntersuchung können gesundheitliche Störungen frühzeitig erkannt werden, die für den Schulbesuch von Bedeutung sein können. Gegebenenfalls werden notwendige Behandlungen und Fördermaßnahmen mit Ihnen persönlich besprochen, bzw. schriftlich empfohlen.
Das wichtigste in Kürze (Allgemeine Informationen zur rSEU)
Ab dem Sommer 2026 werden erstmals die Kinder des Landkreises Weißenburg-Gunzenhausen, die ab dem 1. Oktober 2020 geboren sind, zur reformierten Schuleingangsuntersuchung eingeladen. Die entsprechende Einladung mit weiterführenden Informationen zur rSEU erhalten die Eltern rechtzeitig vom Gesundheitsamt.
In den letzten Jahren haben sich neue Erkenntnisse ergeben, wie der Schuleinstieg optimiert werden kann. Wichtig ist weniger die Frage, ob ein Kind „schulfähig“ ist, sondern vielmehr, ob das Kind Hilfen für den erfolgreichen Übertritt vom Kindergarten in die Schule benötigt. Das Konzept der Schuleingangsuntersuchung wurde daher überarbeitet und im Rahmen eines Pilotprojektes („Gesundheits- und Entwicklungsscreening im Kindergartenalter“ (GESiK)) erfolgreich erprobt. Im Juli 2018 hat der Bayerische Ministerrat die flächendeckende Einführung der überarbeiteten Schuleingangsuntersuchung unter dem Namen „reformierte Schuleingangsuntersuchung“ (rSEU) beschlossen. Im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen wird dieses neue Konzept nun ab Sommer 2026 eingeführt.
Bisher liegt der Zeitpunkt der Schuleingangsuntersuchung in Bayern zwischen 12 und 3 Monate vor Schulbeginn. Oft reicht Kindern mit Entwicklungsrückständen diese Zeit nicht aus, um bis zum Schuleintritt durch Förderung aufzuholen. Besonders kritisch sind auch Störungen des Sehens oder Hörens, für deren Behandlung es eine sensible Phase in der frühen Kindheit gibt. Lesen, Schreiben und Rechnen sind zentrale kulturelle Fähigkeiten. Etwa jedes achte Schulkind in Deutschland erfüllt die Kriterien für eine schulrelevante Teilleistungsstörung wie Lese-Rechtschreib- oder Rechenschwäche. Diese Störungen nehmen nicht selten einen chronischen Verlauf und können mit der Entstehung von Verhaltensstörungen einhergehen. Vorläuferfähigkeiten des Lesens, Schreibens und Rechnens werden im Kindergartenalter erworben und sind in diesem Alter erfassbar. Es bieten sich vielfache kindgerechte Möglichkeiten, diese Vorläuferfähigkeiten zu üben.
Das Konzept der reformierten Schuleingangsuntersuchung umfasst zwei wesentliche Aspekte. Zum einen wird das Untersuchungsspektrum um die Überprüfung von Rechenvorläuferfähigkeiten (Fertigkeit, die Techniken des Rechnens erwerben zu können), der visuellen Wahrnehmung (Fähigkeit, Gesehenes richtig zu verarbeiten) und der Grobmotorik (große Bewegungsabläufe wie Gehen oder Hüpfen) erweitert. Zum anderen wird der Untersuchungszeitpunkt um ein Jahr vorverlegt.
Die Umstellung auf den vorverlegten Untersuchungszeitpunkt erstreckt sich in den Gesundheitsämtern über einen längeren Zeitraum. Während der Umstellungsphase können vorerst noch nicht alle Kinder im vorletzten Kindergartenjahr untersucht werden, da zunächst die älteren Kinder gestaffelt nach Geburtsmonat zur rSEU eingeladen werden.
Am Ende der Umstellungsphase werden die Kinder im Alter zwischen 4 und 5 Jahren an der Schuleingangsuntersuchung teilnehmen. Alle Testbereiche sind an das entsprechende Alter der Kinder angepasst. An dem Einschulungszeitpunkt und dem Einschulungsalter ändert sich nichts.
Ziel der rSEU ist es, möglichst frühzeitig Entwicklungsverzögerungen oder körperliche Einschränkungen zu erkennen, familiäre oder professionelle Förderung anzuregen und bei Bedarf bei der Veranlassung diagnostischer und unterstützender Maßnahmen zu helfen. Bei einem auffälligen Untersuchungsergebnis kann somit länger vor Schuleintritt eine gezielte Förderung stattfinden. Dies kann den betroffenen Kindern und Familien den Start ins Schulleben erleichtern. Bei der rSEU geht es also darum, im Bedarfsfall Hilfen zu mobilisieren, und nicht darum, „eine Prüfung zu bestehen“. Durch die flächendeckende Einführung der rSEU soll zudem erreicht werden, dass alle Kinder in Bayern eine möglichst gleich gute Chance auf einen erfolgreichen Schulstart haben.
Die Kinder werden wie bisher zunächst von einer Fachkraft der Sozialmedizin untersucht: Sie überprüft den Impfstatus und das Kindervorsorgeheft, wiegt und misst die Kinder, überprüft das Seh- und Hörvermögen. Mit standardisierten, einfachen und spielerischen Testverfahren werden der Stand der Sprachentwicklung sowie der Fertigkeiten, auf denen zukünftig das Erlernen des Schreibens, Lesens und Rechnens aufbaut, untersucht. Zusätzlich erhalten die Eltern einen Fragebogen zur Entwicklung ihres Kindes, den sie ausfüllen können.
Eine schulärztliche Untersuchung findet statt, wenn
- sich bei der Untersuchung durch die Fachkraft der Sozialmedizin auffällige Ergebnisse bei der Beurteilung des Entwicklungsstandes ergeben,
- das Kind keine vorschulische Einrichtung besucht,
- das Kind nicht an der U8/U9 beim Kinder- oder Hausarzt teilgenommen hat oder
- der Verdacht auf Kindeswohlgefährdung besteht.
Hierzu kann ggf. eine gesonderte Terminvereinbarung notwendig sein.
Bei der schulärztlichen Untersuchung wird Ihr Kind körperlich untersucht und sein Entwicklungsstand festgestellt. Ergibt sich aus der schulärztlichen Untersuchung ein weiterer Abklärungsbedarf, z. B. beim Kinder- oder Hausarzt oder in der Frühförderstelle, erfolgt eine entsprechende Beratung der Eltern. In vielen Fällen ist eine häusliche Förderung oder eine Förderung durch die Kindertagesstätte ausreichend. Die Eltern erhalten eine schriftliche Mitteilung über die Befunde. Auch die Empfehlung für die Teilnahme am Vorkurs Deutsch kann die Schulärztin noch einmal aussprechen. Es besteht zudem die Möglichkeit, dass das Kind im letzten Jahr vor der Einschulung erneut schulärztlich untersucht wird.
Die Teilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen U1 bis U9 ist seit dem 16. Mai 2008 für alle Kinder in Bayern verpflichtend.
Mit der U9 geht die Kleinkind- und Kindergartenzeit aus entwicklungsmedizinischer Sicht langsam über zur Lebensphase als Vorschul- und Schulkind. Die U9 bildet eine wichtige Grundlage für die bevorstehende Einschulung und findet zwischen dem 60. und 64. Lebensmonat statt. Wenn Sie nicht nachweisen können, dass Ihr Kind die Früherkennungsuntersuchung U9 abgeschlossen hat, und nicht innerhalb der vorgegebenen Frist zur schulärztlichen Untersuchung im Gesundheitsamt kommen, erinnert das Gesundheitsamt Sie zweimal schriftlich an diesen Termin. Wenn Sie der Aufforderung nicht nachkommen, informiert das Gesundheitsamt das zuständige Jugendamt darüber.
Es kann sein, dass aus der reformierten Schuleingangsuntersuchung und der gesundheitlichen Situation Ihres Kindes besondere Folgerungen für die Unterrichtsgestaltung oder für eine individuelle Förderung im Schulalltag gezogen werden müssen. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn bei Ihrem Kind eine hochgradige Beeinträchtigung des Seh- und Hörvermögens oder schwerwiegende Allergien vorliegen. In diesem Fall gibt das Gesundheitsamt Ihnen und der Schulleitung der Schule, auf die Ihr Kind gehen wird, sofort Bescheid.
Wenn die reformierte Schuleingangsuntersuchung vollständig abgeschlossen wurde (einschließlich aller für die rSEU verpflichtenden Teile inklusive Durchsicht der notwendigen Unterlagen), bekommen Sie vom Gesundheitsamt eine Bescheinigung über die Teilnahme an der rSEU. Diesen Mitteilungsbogen zur Vorlage bei der Schule benötigen Sie zur Vorlage für die Schule.
Terminvereinbarung zur Schuleingangsuntersuchung
Die Eltern der betroffenen Kinder erhalten automatisch per Post eine Einladung. Darin sind Informationen enthalten, wie und wann ein Termin zur Schuleingangsuntersuchung im Gesundheitsamt Weißenburg ausgewählt und vereinbart werden kann.
Alle diese Untersuchungen sind kostenlos. Die Schuleingangsuntersuchung findet im Gesundheitsamt Weißenburg-Gunzenhausen statt.
Zur Untersuchung werden folgende Unterlagen von Ihrem Kind benötigt:
- das Impfbuch
- das gelbe Heft über die Kindervorsorgeuntersuchung (U1 bis U9)
- evtl. Gesundheitspass (z.B. Herzpass, Allergiepass, Diabetikerausweis) oder vorhandener Schwerbehindertenausweis
Wichtiger Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass Sie bei der Schuleinschreibung die Bestätigung des Gesundheitsamtes über die Teilnahme an der Schuluntersuchung vorlegen müssen (unabhängig davon ob bei Ihrem Kind die U9 erfolgt ist oder nicht). Gemäß Art. 80 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen ist Ihr Kind verpflichtet, an der Schuleingangsuntersuchung teilzunehmen. Erbetene Angaben und bei der Untersuchung erhobenen Ergebnisse unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht und den Bestimmungen des Datenschutzes.
Die Befunde der Schuleingangsuntersuchung in Bayern werden ohne Angabe von Namen und Anschriften dem Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit übermittelt und dort statistisch ausgewertet. Dadurch werden wichtige Erkenntnisse über die Gesundheit der Kinder in Bayern gewonnen.
Materialien zur Schuleingangsuntersuchung in verschiedenen Sprachen
- Schulgesundheitspflegeverordnung (SchulgespflV)
- Art. 11 und 12 Gesundheitsdienstgesetz (GDG)
- Art. 80 Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG)
- Art. 37 Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG)
- § 27 Verordnung zur Übermittlung von Meldedaten (MeldDV)
- § 20 und 34 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
- Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Weiterführende Links
LGL: Die reformierte Schuleingangsuntersuchung