Staatliche Rechnungsprüfung

Die Staatliche Rechnungsprüfungsstelle hat als überörtliches Prüfungsorgan im Wesentlichen folgende Aufgaben:

Überörtliche Rechnungs- und Kassenprüfungen
bei den Gemeinden, Schulverbänden, Stiftungen, Verwaltungsgemeinschaften  und Zweckverbänden im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen, soweit diese, hauptsächlich wegen ihrer Größe, nicht vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband geprüft werden.

Rechnungsprüfung
Die Rechungsprüfung erstreckt sich auf die Einhaltung der für die Wirtschaftsführung geltenden Vorschriften und Grundsätze, insbesondere darauf, ob

1. die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan eingehalten worden
    sind,

2. die Einnahmen und Ausgaben begründet und belegt sind, sowie die
    Jahresrechung und die Vermögensnachweise ordnungsgemäß aufgestellt sind,

3. wirtschaftlich und sparsam verfahren wird,

4. die Aufgaben mit geringerem Personal- oder Sachaufwand oder auf andere
    Weise wirksamer erfüllt werden können.

Kassenprüfung
Hier wird geprüft, ob die Kassengeschäfte ordnungsgemäß erledigt werden, die Einrichtung der Kassen und das Zusammenwirken mit der Verwaltung ordnungsgemäß erfolgt.
Die Ergebnisse der Prüfungen werden in einem Prüfungsbericht zusammengefasst, der im jeweiligen Gremium (z.B. Gemeinderat) behandelt wird.

Die Prüfungstätigkeit erfolgt in der Regel vor Ort.

Haushaltsgutachten und Stellungnahmen
Alljährlich werden die Haushalts- und Wirtschaftspläne von allen Gemeinden, Schulverbänden, Stiftungen, Verwaltungsgemeinschaften und Zweckverbänden im Landkreis begutachtet.

Beratungsleistungen
Zu Haushaltsangelegenheiten und teilweise zu sonstigen Finanz- und Vertragsangelegenheiten können sich die zu Prüfenden beraten lassen.