Rund um die Tonne

An-, Ab- bzw. Ummeldung, Gebühren

Einen Überblick über die monatlichen Abfallgebühren finden Sie hier

Anschlusspflicht:
Jedes bewohnte bzw. gewerblich genutzte Grundstück muss sich an die kommunale Abfallentsorgung anschließen.

An-, Um-bzw. Abmeldung

Die An-, Um- bzw. Abmeldung erfolgt durch den Grundstückseigentümer oder dessen Beauftragten. 

Für die Bürger der Städte Weißenburg, Gunzenhausen, Pappenheim und Treuchtlingen sowie der Gemeinden Muhr am See, Polsingen, Solnhofen und der Verwaltungsgemeinschaften Gunzenhausen und Altmühltal ist die Müllgebührenverwaltung der Kämmerei des Landratsamtes zuständig. Für Bürger der restlichen Kommunen erfolgt die  An-, Um-bzw. Abmeldung bei der Gemeindeverwaltung

Dabei erhalten Sie Ihren Gebührenbescheid sowie die Gebührenmarken für Ihre Restmüll-, Bio- und Papiertonne.

Die Abfalltonnen sind Eigentum des Landkreises und müssen bei Ab- oder Ummeldung zurück gegeben werden.

Leerung / Abholung:

Restmülltonnen: 14-täglich 
Biotonnen:

14-täglich 

Mai bis Oktober wöchentlich

Papiertonnen: monatlich
Gelbe Säcke: monatlich

Ihren persönlichen Abfuhrkalender finden Sie hier

Downloads

Alle Downloads zum Thema finden Sie hier.