Legehennen

Aktuelle Informationen zur Vogelgrippe vom 13.11.2025

Erster Fall von Geflügelpest bei Wildente nachgewiesen

Im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen gibt es einen ersten Nachweis für die hochpathogene aviäre Influenza (HPAI), auch Geflügelpest oder Vogelgrippe genannt, bei einer Wildente. Das Tier wurde im Rahmen des Wildvogelmonitorings im Gemeindebereich Windsfeld beprobt.Das Veterinäramt Weißenburg-Gunzenhausen ruft alle Geflügelhalter zu besonderer Aufmerksamkeit und zur strikten Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen auf.

 Das Geflügelpestvirus zirkuliert  in Deutschland in der Wildvogelpopulation. In Bayern wird das Risiko der Ausbreitung der Geflügelpest bei Wildvögeln sowie einer Übertragung auf Geflügel und andere gehaltene Vögel aufgrund der aktuellen Seuchenfeststellungen als hoch eingestuft.

 Um den Eintrag der Geflügelpest in Bestände zu vermeiden, ist eine strikte Einhaltung betriebshygienischer Maßnahmen notwendig. Denn nur durch konsequenten Kleider- und Schuhwechsel, Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen, Sicherung gegen unbefugtes Betreten der Haltungen sowie Unterbindung des Kontaktes zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln, können die Einschleppung des Erregers und die daraus resultierenden erforderlichen Maßnahmen verhindert werden.

 In diesem Zusammenhang bittet das Veterinäramt Weißenburg alle Geflügelhalter auch Hobbygeflügelhalter, sich auf eine eventuelle Stallpflicht vorzubereiten. Achten Sie auch jetzt schon darauf, dass ein Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln nachhaltig unterbunden wird. Sollte eine Stallpflicht angeordnet werden müssen, wird Volierenhaltung gestattet, wenn der Auslauf mit einer für Wildvögel aller Art unüberwindbaren Barriere (z.B. engmaschiger Gitterzaun) eingefasst und durch eine geschlossene, dichte Dachkonstruktion gesichert ist.

Das Veterinäramt fordert nochmals alle Geflügelhalter – auch die von Kleinstbeständen – auf, ihre Tierhaltungen beim Landwirtschafts- und Veterinäramt sowie bei der Bayerischen Tierseuchenkasse anzumelden. Wer (Hobby-)Geflügelhalter ist, seine Tierhaltung jedoch bislang noch nicht beim Veterinär- bzw. Landwirtschaftsamt angezeigt hat, muss das umgehend nachholen. Bitte geben Sie dazu unter Telefon 09141/902272 oder per E-Mail an veterinaeramt@landkreis-wug.de Name, Adresse und Anzahl der gehaltenen Tiere an. Auch Kleinsthaltungen sind unbedingt zu melden!

 Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich um eine Ordnungswidrigkeit handelt, wenn die Haltung von Hühnern, Enten, Gänsen, Fasanen, Perlhühnern, Rebhühnern, Tauben, Truthühnern, Wachteln oder Laufvögeln nicht angezeigt wird. Dies kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

 

 

 

Geflügelpest

Zum Schutz von Haus- und Nutzgeflügel vor der Geflügelpest gelten im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen bereits seit November 2022 verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen.

Anfang Oktober trat der erste Geflügelpestausbruch in Bayern in diesem Herbst auf. Am 09.10.2025 wurde Aviäres Influenza Virus vom Subtyp H5N1 in einem Nutzgeflügelbetrieb im Landkreis Dingolfing-Landau nachgewiesen und durch das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) amtlich bestätigt.

In Deutschland kam es im Oktober zu einem sprunghaften Anstieg der Ausbrüche bei Geflügelhaltungen. Bei den Wildvögeln gibt es derzeit auffällig viele H5N1-Nachweise bei Kranichen, die bei ihrem Herbstzug das Virus weiterverbreiten können. Saisonal bedingt ist in den nächsten Wochen mit einem Anstieg der Fallzahlen bei Wildvögeln sowie gehaltenen Vögeln zu rechnen.

In seiner Risikoeinschätzung zur hochpathogenen aviären Influenza H5 (HPAI H5) vom 20.10.2025 stuft das FLI das Risiko der Einschleppung, Ausbreitung und Verschleppung von HPAI H5-Viren in wild lebenden Wasservogelpopulationen innerhalb Deutschlands sowie das Risiko des Eintrags von HPAI H5 in deutsche Geflügelhaltungen und Vogelbestände in zoologischen Einrichtungen durch direkte und indirekte Kontakte mit Wildvögeln als hoch ein.

Das Eintragsrisiko durch Virusverschleppung zwischen Geflügelhaltungen und durch die Abgabe von lebendem Geflügel im Reiseverkehr oder auf Geflügelausstellungen innerhalb der EU und auch innerhalb Deutschlands sowie das Risiko des unerkannten Zirkulierens von HPAI H5-Viren in Wassergeflügelhaltungen wird als moderat eingestuft.

Auch die aktuelle Risikobewertung Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) vom 28.10.2025 stuft für Bayern das Risiko der Ausbreitung von HPAIV bei Wildvögeln sowie einer Übertragung auf Geflügel und gehaltene Vögel aufgrund der aktuellen Seuchenfeststellungen sowie der hochdynamischen HPAI-Situation in Deutschland und Europa als hoch ein. Das Risiko der Verschleppung von HPAIV zwischen Geflügelhaltungen wird in Bayern als moderat angesehen.

Eine Änderung der Risikobeurteilung ist aufgrund des aktuell sehr dynamischen Geflügelpestgeschehens kurzfristig möglich.

Zum Schutz des Geflügels vor einem Eintrag und der möglichen weiteren Verbreitung von HPAIV-Infektionen sind die Überprüfung und konsequente Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen im Betrieb und die Überwachungs- bzw. Abklärungsuntersuchungen nach den Vorgaben der Geflügelpestverordnung entscheidend.

Das LGL führt ganzjährig Monitoring-Untersuchungen bei verendet aufgefundenen Wildvögeln durch. Auffälliges Verhalten und mehrere tote Wildvögel an einer Stelle, v. a. bei Wassergeflügel, sollten umgehend dem zuständigen Veterinäramt gemeldet werden. Verendete Wildvögel sollten nicht angefasst werden.

Tierhalter sind auch bei ruhiger Seuchenlage aufgefordert, auf mögliche Erkrankungen beim Geflügel zu achten und bei Auffälligkeiten in jedem Fall einen Tierarzt hinzuzuziehen. Bei Vorliegen erhöhter Tierverluste oder deutlicher Leistungseinbußen im Bestand sind gemäß GeflPestSchV Untersuchungen zum Ausschluss der Geflügelpest einzuleiten oder im Falle eines Seuchenverdachts die zuständige Behörde zu informieren.

Geflügelhalter können hier z. B. mit Hilfe der sog. AI-Risikoampel der Universität Vechta das individuelle Risiko für einen Eintrag von Geflügelpest in den eigenen Tierbestand einschätzen und Optimierungsempfehlungen erhalten.

Eine Übersicht der aktuellen Fälle von HPAI in Bayern und Deutschland ist auf der Seite des LGL zusammengestellt.

Grundlegende Informationen zur Geflügelpest

Die Geflügelpest ist eine für Hausgeflügel hochansteckende Erkrankung und verläuft meist unter schweren allgemeinen Krankheitszeichen. Die Erkrankungserscheinungen können sehr vielfältig sein und sind oft wenig typisch, hierzu zählen u.a. stumpfes, gesträubtes Federkleid, schnell fortschreitende Teilnahmslosigkeit, Verweigerung von Futter und Wasser, Atemnot, Niesen, Wässrig-schleimiger grünlicher Durchfall, aber auch Wassereinlagerungen (Ödeme) am Kopf und blaurote Verfärbungen an Kopfanhängen und Füßen. Erkrankte Tiere können zudem zentralnervöse Störungen entwickeln, gekennzeichnet durch abnorme Kopfhaltung und Gleichgewichtsstörungen. Vor allem Hühner und Puten sind von schweren Krankheitsverläufen betroffen, hier können bis zu 100 Prozent der Tiere erkranken und sterben.

Grundlegende Information zur Meldepflicht von Geflügelhaltungen

Meldepflicht beim Veterinäramt

Vor dem Hintergrund des Geflügelpestgeschehens in Deutschland werden Tierhalter von Geflügel an ihre Anzeige- und Registrierungspflicht gemäß § 26 Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV) erinnert. Jeder Halter von Hühnern, Enten, Gänsen, Fasanen, Perlhühnern, Rebhühnern, Tauben, Truthühnern, Wachteln oder Laufvögeln ist, unabhängig von der Größe des Bestandes, verpflichtet, seinen Betrieb vor Beginn der Tätigkeit dem Veterinäramt unter Angabe seines Namens, seiner Anschrift und der Anzahl der im Jahresdurchschnitt gehaltenen Tiere, ihrer Nutzungsart und ihres Standortes, bezogen auf die jeweilige Tierart, anzuzeigen. Auch Änderungen sind unverzüglich anzuzeigen.

Meldepflicht beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Weißenburg
Neben der Meldepflicht beim Veterinäramt sind zudem Geflügelhaltungen unverzüglich dem: 

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) Roth-Weißenburg in Weißenburg i. Bay.
Bergerstraße 2
91781 Weißenburg i. Bay.
Tel. 09141 875-0, Fax: 09141 875-209 
E-Mail: poststelle@aelf-rw.bayern.de

anzuzeigen. Den Vordruck zur Anzeige der Meldepflicht finden Sie hier.

Für Marktbestücker

Den Vordruck zur Anzeige einer Sentinelhaltung von Geflügel finden Sie hier.

Notfälle außerhalb der Dienstzeiten

Bei Verdacht des Auftretens einer Tierseuche außerhalb der Dienstzeiten oder an Wochenenden ist der Amtstierarzt über die zuständige Polizeiinspektion zu verständigen.

Polizeiinspektion Weißenburg             
 09141 8687-0

Polizeiinspektion Gunzenhausen         
09831 6788-0

Polizeiinspektion Treuchtlingen          
09142 9644-0

Presseanfragen

Presseanfragen richten Sie bitte direkt an die Pressestelle (Claudia Wagner, Tel. 09141 902-390, E-Mail: pressestelle@landkreis-wug.de). Vielen Dank.