Elektronische Kommunikation mit dem Landratsamt
Gültig ab 29.09.2026
Das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen hat nach Art. 3 a BayVwVfG den elektronischen Zugang zur Kommunikation mit dem Landratsamt eröffnet.
Die nachfolgenden Bedingungen gelten darüber hinaus für die gesamte elektronische Kommunikation mit dem Staatlichen Schulamt, Nürnberger Straße 22, 91781 Weißenburg i. Bay.
Diese Zugangseröffnung erstreckt sich auf die vom Landratsamt publizierten E-Mail-Adressen und ist an verschiedene Bedingungen geknüpft.
Allgemeine Bedingungen
Wurde eine elektronische Kommunikation eröffnet, geht das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen davon aus, dass die gesamte Kommunikation auf diesem Wege stattfinden kann, soweit andere Vorschriften (z.B. BayDSG) dem nicht entgegenstehen.
E-Mails inklusive der Anlagen werden bis zur maximalen Größe von 35 Megabyte angenommen.
Wenn Sie die elektronische Zugangseröffnung nutzen, so sind Sie damit einverstanden, dass Ihre E-Mail auf Viren und SPAM überprüft wird. Als mit Viren infiziert klassifizierte E-Mails werden nicht gelesen, sondern sofort gelöscht und nicht weiter bearbeitet. Der SPAM-Filter kann in seltenen Fällen auch normale E-Mails fälschlicherweise als unerwünschte Nachricht einordnen und löschen. Somit besteht keine Gewährleistung auf eine erfolgreiche und vollständige Übertragung. Die Übermittlung kann mitunter zeitverzögert stattfinden.
Werden andere Dateiformate als nachfolgend in den „Bedingungen für formlose und formgebundene Schreiben“ verwendet, sind diese nur mit Zustimmung der empfangsberechtigten Stelle zugelassen. Von der Übermittlung grundsätzlich ausgeschlossene Dateitypen sind:
- Alle ausführbaren Dateien (z.B. *.exe, *.bat)
Zugelassene Dateiformate können durch Komprimierungsprogramme in den Dateigrößen verringert werden. Diese Daten werden vom Landratsamt nur als nicht selbstentpackende ZIP-Archive (*.zip) entgegengenommen. Sollten Datei-Archive passwortgeschützt übertragen werden, ist das Passwort der empfangsberechtigten Stelle unaufgefordert in geeigneter Weise zu überlassen. Andernfalls gilt die E-Mail als nicht angenommen.
Bedingungen für formlose Schreiben
Der Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen bietet elektronische Dienste und Formulare im Internet an, diese sind bevorzugt zu verwenden.
Für die Übermittlung von formfreien elektronischen Dokumenten, die keiner Unterschrift bedürfen, ist keine qualifizierte elektronische Signatur notwendig.
E-Mails können Sie direkt an die Ihnen bekannte/n Sachbearbeiterin / Sachbearbeiter oder an den zuständigen Fachbereich übermitteln.
E-Mail-Anhänge werden in den folgenden Dateiformaten angenommen:
| Dateityp | Dateierweiterung | Version | Einschränkung | Beispielprogramm |
| Textdateien | *.txt | nur Text, ohne Formatierungscode | Notepad | |
| Portable Document Format | ab Adobe Reader 6.0 und höher | Adobe Reader | ||
| RichText Format | *.rtf | Wordpad | ||
| Microsoft Word | *.doc, *.docx | ab Word 97 | keine aktiven Komponenten | Microsoft Word |
| Microsoft Excel | *.xls, *.xlsx | ab Excel 97 | keine aktiven Komponenten | Microsoft Excel |
| Microsoft PowerPoint | *.ppt, *.pptx | ab PowerPoint 2003 | keine aktiven Komponenten | Microsoft PowerPoint |
| Bilddateien | *.jpg, *.jpeg, *.tif, *.tiff, *.bmp | keine aktiven Komponenten | Scannersoftware, digitale Kamera | |
| Komprimierte Dateien | *.zip | Keine selbstentpackende Dateien, keine Dateitypen, die im Sinne dieser Zugangseröffnung ausgeschlossen wurden. | WinZip, 7-Zip |
Bedingungen für formgebundene Schreiben
Für die Übermittlung von elektronischen Dokumenten im formgebundenen Schriftverkehr richtet sich die elektronische Kommunikation nach:
a) Art. 3a Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG)
b) § 3a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG).
Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet.
Der elektronische Zugang, insbesondere die Übermittlung elektronischer Dokumente, für eine rechtsverbindliche Kommunikation im Sinne der genannten Verfahrensgesetze wird vom Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen gemäß Art. 3 a BayVwVG i. V. m BayDiG eröffnet.
Bei der Verwendung von qualifiziert elektronisch signierten Dokumenten sind entsprechende E-Mails ausschließlich an: poststelle@landkreis-wug.de zu richten.
E-Mail-Anhänge werden ausschließlich im „PDF“ Format angenommen.
Ein De-Mail-Zugang gemäß De-Mail-Gesetz (De-Mail-G) wird nicht eröffnet.
Der Zugang über elektronische Formulare ist über das Sichere Kontaktformular ausschließlich unter Verwendung der Authentifizierungsmöglichkeiten nach Art. 31 BayDiG schriftformersetzend eröffnet.
Das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen erweitert ab 01.10.2026 seine digitale Kommunikation: Bürgerinnen und Bürger können künftig in ausgewählten Fällen verschlüsselt mit der Verwaltung per E-Mail kommunizieren. Die Initiative für eine solche sichere Kommunikation geht dabei stets vom Landratsamt aus. Ziel ist es, sensible Inhalte noch besser zu schützen und gleichzeitig eine komfortable digitale Kommunikation zu ermöglichen.
Wird für ein Anliegen eine verschlüsselte Kommunikation genutzt, erhalten Empfängerinnen und Empfänger eine Benachrichtigungs-E-Mail. Diese informiert darüber, dass im sicheren Nachrichtenportal „securemail“ eine Nachricht des Landratsamtes bereitsteht. Die eigentlichen Inhalte werden dabei nicht direkt per E-Mail versendet, sondern ausschließlich verschlüsselt im Portal bereitgestellt. Eine eigenständige Kontaktaufnahme durch Bürgerinnen und Bürger über das Portal ist nicht möglich.
Für den Zugriff ist eine einmalige Registrierung im „securemail"-Portal erforderlich. Eine entsprechende Anleitung zur Erstanmeldung sowie zum Abruf der Nachricht ist in der Benachrichtigungs-E-Mail enthalten. Nach erfolgreicher Registrierung kann das angelegte Benutzerkonto dauerhaft für die weitere sichere Kommunikation genutzt werden, sofern diese durch das Landratsamt initiiert wird.
Auch Antworten auf eine vom Landratsamt bereitgestellte Nachricht erfolgen über das Portal und werden durchgehend verschlüsselt übertragen. Dadurch entsteht ein geschlossener und sicherer Kommunikationskanal, der insbesondere beim Austausch sensibler personenbezogener Daten einen hohen Schutz gewährleistet.
Die Entscheidung, ob die Kommunikation über das „securemail“-Portal erfolgt, trifft die jeweils zuständige Sachbearbeitung im Einzelfall. Bürgerinnen und Bürger müssen hierfür nichts gesondert veranlassen.
Das Landratsamt weist darauf hin, dass im „securemail“-Portal bereitgestellte Dokumente nach dem Abruf eigenständig gespeichert werden sollten. Das Portal dient ausschließlich der sicheren Übermittlung und stellt kein dauerhaftes Dokumentenarchiv dar.
Mit der Einführung des verschlüsselten Kommunikationssystems setzt das Landratsamt einen weiteren wichtigen Schritt in Richtung moderner, sicherer und bürgerfreundlicher Verwaltungsprozesse.
Download:
Anleitung sichere E-Mailkommunikation