Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen.
 
 

Denkmalschutz & Denkmalförderung

Das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen ist als Untere Denkmalschutzbehörde für den Vollzug des Denkmalschutzgesetzes im Landkreis, mit Ausnahme der Großen Kreisstadt Weißenburg, zuständig. Im Bereich der Großen Kreisstadt liegt die Zuständigkeit beim Bauamt der Stadt Weißenburg.

Definitionsgemäß sind Denkmäler von Menschen geschaffene Sachen oder Teile davon aus vergangener Zeit, deren Erhaltung wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen, wissenschaftlichen oder volkskundlichen Bedeutung im Interesse der Allgemeinheit liegt.

Zu den Baudenkmälern kann auch eine Mehrheit von baulichen Anlagen (Ensemble) gehören, und zwar auch dann, wenn nicht jede einzelne dazugehörige bauliche Anlage ein Einzelbaudenkmal ist, das Orts-, Platz- oder Straßenbild aber insgesamt erhaltungswürdig ist.

Das Denkmalschutzgesetz regelt die notwendigen Verfahren zur Sicherstellung des Erhalts der Baudenkmäler. Das wichtigste Instrument ist dabei die Erlaubnispflicht für alle Veränderungen an Baudenkmälern. Der Erlaubnis bedarf aber auch, wer in der Nähe von Baudenkmälern Anlagen errichten, verändern oder beseitigen will, wenn sich dies auf Bestand oder Erscheinungsbild eines der Baudenkmäler auswirken kann. Handelt es sich um eine baugenehmigungspflichtige Baumaßnahme, ist die denkmalpflegerische Erlaubnis in der Baugenehmigung enthalten.

Das Ziel aller Beteiligten an der Denkmalpflege ist es, die denkmalgeschützte Substanz im Original zu erhalten. Die beste Gewähr für den Erhalt eines Gebäudes bietet nach wie vor eine angemessene Nutzung des Gebäudes sowie die Vermeidung von Bauschäden. Die Anstrengungen der Unteren Denkmalschutzbehörde in Verbindung mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege werden deshalb immer darauf zielen, eine gebäudeverträgliche Nutzung zu sichern und die schadlosesten und dauerhaftesten Bautechniken einzusetzen. Die Einschaltung erfahrener Architektinnen bzw. Architekten und Bauhandwerkerinnen bzw. Bauhandwerker sowie eine eingehende Bestandsuntersuchung verstehen sich dabei von selbst. Alle notwendigen Modernisierungen, insbesondere der schonende Einbau heute üblicher Haustechnik, sind ausdrücklich erwünscht.

Wenn Unsicherheiten hinsichtlich der Denkmaleigenschaft bestehen, empfiehlt sich die Kontaktaufnahme mit der Unteren Denkmalschutzbehörde.

Für den Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen ist die Denkmalliste im Jahr 2000 auch in Form eines Photoinventars (Denkmaltopographie) veröffentlicht worden. Die Denkmaltopographie kann zum Preis von 76,- € über den Buchhandel bezogen werden.

Bestehen Anhaltspunkte, dass eine bauliche Anlage ein Denkmal sein könnte, aber noch nicht in der Denkmalliste verzeichnet ist, wird die Untere Denkmalschutzbehörde beim Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege eine Entscheidung darüber herbeiführen, ob ein Denkmal vorliegt oder nicht.

Der verantwortungsvolle Umgang mit denkmalgeschützter Bausubstanz stellt erhöhte Anforderungen an die Eigentümer und Behörden. Die öffentlichen Stellen unterstützen die Bemühungen der Eigentümer in vielfältiger Weise, so z.B. durch 

kostenlose Beratung
Die Gebietsreferenten des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege als Vertreter der zentralen Fachbehörde für den Denkmalschutz in Bayern kommen in regelmäßigen Abständen in den Landkreis, um zusammen mit dem Kreisbauamt Beratungen durchzuführen und Baumaßnahmen zu begleiten. Dies ist grundsätzlich kostenlos. Die Beratungen werden üblicherweise vor Ort im Baudenkmal selbst abgehalten. Bitte berücksichtigen Sie, dass die Beratungstermine mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege manchmal über mehrere Wochen im voraus ausgebucht sind.

Für Beratungstermine mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege ist Ihre

Kontaktperson: Herr Walter

Zuschüsse

Für Zuschüsse im Bereich der Denkmalpflege existieren mehrere "Fördertöpfe", aus denen Zuschüsse für Sanierungsmaßnahmen an Baudenkmälern geleistet werden können. Leider fließen die Zuschüsse nicht immer in der gewünschten Höhe, da der Bedarf regelmäßig die finanziellen Möglichkeiten der Zuschussgeber überfordert. Grundsätzlich besteht jedoch die Möglichkeit, bei den Kommunen (Gemeinden, Landkreis, Bezirk Mittelfranken) aber auch vom Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege Zuschüsse zu beantragen. Bei allen Zuschüssen ist wichtig zu beachten, dass stets im Vorfeld die erforderlichen Erlaubnisse bzw. Baugenehmigungen erteilt sind. Vor Bewilligung der Fördermittel darf mit der Baumaßnahme nicht begonnen werden, sonst erlischt grundsätzlich die Fördermöglichkeit.
In Einzelfällen kann auch eine Förderung durch andere Stellen in Frage kommen.
Die Denkmalförderung erfolgt auch durch den Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen (Bahnhofstraße 2, 91781 Weißenburg i. Bay.).

Steuerliche Vorteile

Insbesondere die steuerlichen Vorteile können für Denkmaleigentümer von Bedeutung sein und sich je nach Sachlage günstig auswirken. So besteht die Möglichkeit unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für die Instandhaltung und Instandsetzung abzuschreiben. Ein weiterer steuerlicher Vorteil ist, dass vom Einheitswert ein Abschlag gewährt wird und somit Eigentümer von Baudenkmälern weniger Grundsteuer zu bezahlen haben (nähere Informationen erhalten Sie beim Finanzamt und beim Landesamt für Denkmalpflege).

Wer sich schon einmal in ordentlich sanierten Baudenkmalen aufgehalten hat, wird sich ihrer einzigartigen Wirkung nicht entziehen können. Die Wohnqualität solcher Gebäude kann sich jederzeit mit Neubauten messen, diese sogar oft übertreffen. Immer wieder wird uns dies auch gerade von solchen Eigentümern bestätigt, die der Denkmalpflege ursprünglich mehr skeptisch gegenüberstanden.