Sperrmüll-Anmeldung
Zum Sperrmüll gehören sperrige Einrichtungsgegenstände, die aufgrund ihrer Größe und ihres Gewichts nicht in das Restmüllgefäß passen und daher getrennt vom Hausmüll eingesammelt und transportiert werden müssen (z. B. Möbel, Matratzen, Gardinenleisten, Spiel- und Sportgeräte). Kurz gesagt: sperrige Gegenstände, die Sie auch bei Ihrem Umzug mitnehmen würden. Keine Kleinteile, auch nicht in Säcken oder Kartons. Abholung nur in haushaltsüblichen Mengen. Haushaltsauflösungen sowie jeglicher Abfall aus Renovierungsmaßnahmen sind von der Sperrmüllabfuhr ausgeschlossen.
Folgende Sperrmüllgegenstände können nur in begrenzter Anzahl mitgenommen werden. Bitte beachten Sie die maximale Stückzahl:
- 5 Haushaltsgroßgeräte
- 10 Großmöbel
- 15 Kleinmöbel