Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen.
 
 

Wappen des Landkreises Weißenburg-Gunzenhausen

Das Wappen wird seit 1976 verwendet und wird wie folgt beschrieben: „Über Schildfuß, darin Eisenhutfeh von Silber und Blau gespalten; vorne dreimal geteilt von Rot und Gold, hinten in Gold ein halber, rot bewehrter, schwarzer Adler am Spalt.“ Es verweist auf die früheren Gebietsteile aus denen der Landkreis entstand.

Dabei steht der silberne Eisenhutfeh auf blau für die souveräne Herrschaft der Grafen von Pappenheim.

Die mehrfache Teilung von Gold und Rot ist dem Wappen des Alt-Landkreises Gunzenhausen entnommen und war bereits im 18. Jh. Symbol für das Oberamt Hohentrüdingen der Markgrafen von Brandenburg-Ansbach und erinnert an die 1424 ausgestorbenen Grafen von Truhendingen.

Der halbe Reichsadler verweist auf die alte Reichsstadt, die frühere kreisfreie Stadt Weißenburg i. Bay.

Verwendung des Landkreiswappens und der Landkreisfahne

Die Verwendung des Landkreiswappens und der Landkreisfahne ist in der Richtlinie vom 01.01.2014 geregelt. Diese wurde nach Vorberatung des Kreisausschusses vom Kreistag am 09.12.2013 erlassen. Bei Fragen zur Nutzung des Wappens wenden Sie sich bitte an unser Büro Landrat/Öffentlichkeitsarbeit.

Richtlinie des Landkreises Weißenburg-Gunzenhausen zur Verwendung des Landkeiswappens und der Landkreisfahne (31,9 KB)