Technische Wasserwirtschaft

„Ohne Wasser gibt es kein Leben , Wasser ist ein kostbares, für den Menschen unentbehrliches Gut."

(Europäische Wasser-Charta des Europarats vom 06.05.1968)

Die Lebensgrundlage Wasser zu erhalten, zu schützen und zu pflegen ist eine wichtige Aufgabe und dauernde Verpflichtung. Zum 01.01.1996 wurden den Landratsämtern im Zuge der Verwaltungsreform einzelne Aufgaben der Wasserwirtschaftsverwaltung übertragen.

Aufgaben

  • Technische Beurteilung in den Bereichen

        - öffentliche Tankstellen
        - Eigenverbrauchstankstellen in Betrieben, Industrie, Landwirtschaft
        - Biogasanlagen, Jauche-, Gülle- und Silosickersaft-Anlagen
        - weitere Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen in
           Gewerbebetrieben, Industrie

  • Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (mit Überwachung der Anlagen)
  • Wissenswertes über den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
  • baurechtsnahe Aufgaben der Wasserwirtschaftsverwaltung

Schnittstellenfunktion zum Wasserwirtschaftsamt Ansbach mit den Aufgaben:

  • Beratung von Bürgerinnen und Bürgern und antragstellenden Personen in einfachen wasserwirtschaftlichen Verfahren 
  • Sichtung von Antragsunterlagen in wasserrechtlichen Verfahren 
  • Beurteilung einfacher wasserwirtschaftlicher Sachverhalte (z.B. Kleinkläranlagen)