Im Rahmen des Baurechts kümmern wir uns um Ihren Bauantrag, genehmigen Bauvorhaben, führen Baukontrollen durch und sind für die Begutachtung sowie die rechtsaufsichtliche Prüfung der gemeindlichen Bauleitplanung zuständig.
Als untere Denkmalschutzbehörde entscheiden wir – in enger Abstimmung mit dem bayerischen Landesamt für Denkmalpflege und der Kreisheimatpflegerin – über alle denkmalrelevanten Angelegenheiten im Landkreis (ausgenommen die Große Kreisstadt Weißenburg), teilweise auch über Denkmalfördermaßnahmen.
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