Betreuungsstelle

Jede volljährige Person kann durch Krankheit, Unfall oder Lebenskrisen aus dem sozialen, psychischen und physischen Gleichgewicht geraten. Hilfe bietet die gesetzliche Betreuung.

Durch das seit 01.01.1992 gültige Betreuungsrecht werden hilfsbedürftige Personen, die ihre Entscheidungen nicht mehr selbständig treffen können, nicht mehr wie früher entmündigt. 

Einer der Kernpunkte des Gesetzes lautet: „Wer seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln kann, erhält vom Betreuungsgericht eine Betreuerin bzw. einen Betreuer“.

Zuständig für die Anordnung der Betreuung und der Bestellung einer betreuenden Person ist im hiesigen Landkreis das Amtsgericht –Betreuungsgericht– Weißenburg. Der bestellte Betreuer unterliegt der Aufsicht und Kontrolle des Gerichts und hat sich um das Wohl des Betroffenen zu sorgen. Hierbei stehen regelmäßige persönliche Kontakte zwischen der betreuenden Person und dem Betreuten im Mittelpunkt und keinesfalls eine anonyme Verwaltung.

Die Sachbearbeitung richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens:

Buchstaben A - B: Frau Marthol
Buchstaben C - G Frau Degenhardt
Buchstaben H - J, P: Frau Mutlu
Buchstaben K - O: Frau Huber
Buchstaben Q - Z: Frau Dinkelmeyer

Weitere Aufgaben der Betreuungsstelle

  • Beratung und Information interessierter Bürger oder Angehöriger über die rechtliche Betreuung und deren Alternativen
  • Beratung und Unterstützung von Betreuern und Bevollmächtigten bei der Wahrnehmung ihrer allgemeinen Aufgaben
  • Gewinnung, Beratung und Fortbildung von ehrenamtlichen Betreuern und Bevollmächtigten
  • Aufklärung und Beratung über Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen
  • Initiativrecht in Bezug auf die Erforderlichkeit einer Betreuung oder anderer Maßnahmen im Betreuungsrecht
  • Führen von rechtlichen Betreuungen und Verfahrenspflegschaften
  • Unterstützung gegenüber dem Betreuungsgericht bei der Sachverhalts-aufklärung/Erstellung von Sozialberichten mit Betreuervorschlag bzw. Aufgabenkreis
  • Unterstützung beim Vollzug betreuungsgerichtlicher Entscheidungen (zivilrechtliche Unterbringung, Vorführung)
  • Beglaubigungen von Unterschriften und Handzeichen auf Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen
  • Förderung von anerkannten Betreuungsvereinen
  • Öffentlichkeitsarbeit im Betreuungswesen

Möchten Sie sich gerne ehrenamtlich engagieren? Falls wir Ihr Interesse zur Übernahme einer ehrenamtlichen Betreuung geweckt haben, dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf.