Jugend & Familie
„Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.“
So steht es in § 1 des Sozialgesetzbuches Achtes Buch (SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe).
Und weiter:
„Jugendhilfe soll … insbesondere
- Junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen,
- Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung beraten und unterstützen,
- Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl schützen,
- dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen.“
Für die Verwirklichung dieser Rechte gibt es das Amt für Jugend und Familie mit allen seinen Mitarbeiterinnen, Mitarbeitern und Diensten.