Wasserrecht & Bodenschutz

Wasser ist unsere wichtigste Lebensgrundlage! Ohne Wasser gibt es kein Leben!

Aus diesem Grund sind wir alle, sowohl Privathaushalte als auch Gewerbe und Landwirtschaft, angehalten, mit Wasser sparsam umzugehen und es zu schützen.

Der Gesetzgeber hat zu diesem Zweck verschiedene Rechtsnormen erlassen. Neben dem WASSERHAUSHALTSGESETZ (WHG), dessen Bestimmungen für ganz Deutschland gelten, gibt es auch das Bayerische Wassergesetz (BayWG), welches zusätzliche Regelungen speziell für Bayern enthält.
Daneben gibt es noch viele weitere Gesetze für spezielle Wasserrechtsbereiche, die den Gewässerschutz zum Inhalt haben, wie z.B.

  • für die Abwasserbeseitigung (u.a. AbwV, AbwAG, BayAbwAG)
  • Regelungen der Schifffahrt (u.a. SchO, SchBek)
  • für den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)

Die Kernaussage dieser Gesetze enthält § 5 Abs.1 WHG

„Jede Person ist verpflichtet, bei Maßnahmen, mit denen Einwirkungen auf ein Gewässer verbunden sein können, die nach den Umständen erforderliche Sorgfalt anzuwenden um

1. eine nachteilige Veränderung der Gewässereigenschaften zu vermeiden,
2. eine mit Rücksicht auf den Wasserhaushalt gebotene sparsame Verwendung des Wassers sicherzustellen,
3. die Leistungsfähigkeit des Wasserhaushalts zu erhalten sind,
4. eine Vergrößerung und Beschleunigung des Wasserabflusses zu vermeiden.“

Für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen ist im Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen das Sachgebiet Wasserrecht zuständig.

Zu technischen Fragen stehen Ihnen unsere Kollegen der Technischen Wasserwirtschaft im Landratsamt oder die Kollegen des Wasserwirtschaftsamtes Ansbach zur Verfügung.

1 Tropfen Öl verseucht

1.000 Liter Wasser!