Wir sind zuständig für die Wohnungsbauförderung und die Anpassung von Wohnraum für Behinderte sowie bei der Erteilung von Wohnberechtigungsscheinen.
Bei uns können Sie Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz beantragen. Sie erhalten auch erste Informationen über Fördermöglichkeiten beim Energiesparen sowie über die Voraussetzungen zur Gewährung von Wohngeld.
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