Neue gesetzliche Vorgaben für Überweisungen ab Oktober 2025

Bitte korrekten Empfängernamen angeben

Seit dem 05. Oktober 2025 ist mit der Empfängerüberprüfung (Verification of Payee, VoP) eine neue EU-Verordnung in Kraft getreten.

Ziel ist es, Überweisungen innerhalb der EU noch sicherer zu gestalten. Durch den Abgleich von Empfängername und IBAN wird sichergestellt, dass Zahlungen an die tatsächlich beabsichtigte Person oder Organisation gelangen.

Deshalb ist es entscheidend, dass Bürgerinnen und Bürger bei Kostenrechnungen oder Bescheiden bei der Überweisung den tatsächlichen Kontoinhaber angeben.

Dies ist bei sämtlichen Konten des Landkreises bzw. des Landratsamtes der Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen und nicht das Landratsamt.

Es sollte auch kein Zusatz wie z.B. Zulassungsstelle, Bauamt, Führerscheinstelle, Jugendamt oder Sozialamt verwendet werden, da sonst keine Übereinstimmung vorhanden ist.

Der Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen bittet dies bei zukünftigen Überweisungen zu beachten. Vielen Dank!