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Landespflegegeld 2025- Jetzt noch beantragen
Seit 2018 bekommen Pflegebedürftige, die ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben und mindestens einen Pflegegrad 2 nachweisen können, einmal jährlich pauschal 1.000 € ausbezahlt. Wie Judith Thalhauser, Koordinatorin des Pflegestützpunkts Altmühlfranken mitteilt, kann der Erstantrag auf Landespflegegeld für das laufende Pflegegeldjahr jederzeit gestellt werden, nur rückwirkend wird es nicht ausgezahlt. Für das Jahr 2025 kann jetzt noch ein Antrag gestellt werden, da das Pflegegeldjahr bis 31.12.2025 verlängert wurde.
„Es muss nicht jedes Jahr ein neuer Antrag gestellt werden. Wenn das Landespflegegeld einmal bewilligt wurde, erhalten Sie dieses fortan jedes Jahr“, so Anke Rudingsdorfer, Pflegeberaterin im Pflegestützpunkt.
Anspruchsberechtigt ist der Pflegebedürftige selbst. Dieser kann frei entscheiden, wie er das Geld einsetzen möchte, da es nicht zweckgebunden ist.
Dem unterzeichneten Antrag sind folgende Anlagen zuzufügen:
- Kopie des Bescheides der Pflegekasse über die Feststellung des Pflegegrades 2 oder höher bzw. eine Kopie des entsprechenden Schreibens der Pflegeversicherung (nicht das MD-Gutachten)
- Kopie der Vollmacht oder des Betreuerausweises (falls eine gesetzliche Betreuung oder Bevollmächtigung besteht)
Das Antragsformular kann im Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen (Gebäude A, Bahnhofstraße 2 , 91781 Weißenburg i. Bay.) abgeholt werden oder auf der Homepage des Bayerischen Landesamts für Pflege abgerufen werden. Der Antrag ist per Post an das Bayerische Landesamt für Pflege (Landespflegegeld) (Postfach 1365, 92203 Amberg) zu schicken.
Das Team des Pflegestützpunkts Altmühlfranken unterstützt die Antragsstellerinnen und Antragsteller gerne beim Ausfüllen des Antrags.